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Diskussion zur Petition 126658

Erziehungsgeld/Elterngeld

Abschaffung der Einkommensgrenzen beim Elterngeld vom 30.09.2021

Diskussionszweig: Klaus und Jutta

-- | 17.10.2021 - 18:31

Klaus und Jutta

Anzahl der Antworten: 3

"Klaus ist Mitgesellschafter eines Familienunternehmens und verdient 300.000 Euro pro Jahr. Seine Frau Jutta ist Rechtsanwältin und finanziell unabhängig.
Sie rechnet mit ca. 1.700 Euro Elterngeld, bekommt aber nichts, weil Klaus zu viel verdient. Jutta versteht das nicht. Sie möchte eine gleichberechtigte Ehe führen und nicht finanziell von ihrem Partner abhängig sein."

Jutta bekommt Geld, da Paul keine 500 000 verdient und das eben die Grenze bei zusammen lebenden Paaren ist. Die Grenze beginnt bei einer halben Million Euro Einkommen des Paares.

Und Jutta sollte sich klar machen, dass Gleichberechtigung weder beim Geld anfängt, noch aufhört.

Wenn Jutta unbedingt eigenes Geld im Verlauf ihrer Elternzeit haben möchte, kann sie a) sparen/anlegen b) in ihrer gleichberechtigten Partnerschaft vor der Schwangerschaft besprechen, wie man das aufteilen wird, damit Jutta nach dem Mutterschutz wieder teilweise arbeiten kann. Sie benötigt ja offensichtlich kein Geld für den Lebensunterhalt, sondern nur, um sich unabhängig zu fühlen.
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