Text der Petition
Wir fordern die Abschaffung der 2011 eingeführten und zum 01.09.2021 weiter verschärften Einkommensgrenzen beim Elterngeld.
Die Einkommensgrenzen richten sich gegen eines der Hauptziele des Elterngeldes, der Schaffung eines finanziellen Schonraums ohne Abhängigkeit vom Partner.
Begründung
Das Elterngeld wurde 2006 ganz bewusst ohne Einkommensgrenzen eingeführt. Die Einkommensgrenzen führen zu einer finanziellen Abhängigkeit des weniger verdienenden Elternteils.
Caren Marks (heutige parlamentarische Staatssekretärin im BMFSFJ) hat es am Tag der ersten Beratung zur Einführung des Elterngeldes im Bundestag im Jahr 2006 so formuliert:
Mit dem Kernelement des Elterngeldes, der Einkommensersatzleistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, wird die finanzielle Lücke junger Familien im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes geschlossen. Da unabhängig vom Einkommen des Partners ein finanzieller Ausgleich für den betreuenden Elternteil vorgesehen ist, bedeutet dies gerade für Frauen, die häufig im ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, eine wirtschaftliche Selbstständigkeit innerhalb der Partnerschaft. Zudem besteht durch die weitgehende Kompensation des Einkommens erstmalig auch eine wirkliche Wahlfreiheit, nämlich die Möglichkeit, auf das höhere der beiden elterlichen Einkommen zu verzichten.
Die Einführung der Einkommensgrenzen im Jahr 2011 wurde leider ohne Begründung und ohne Aussprache beschlossen. Auch im Zuge des Änderungsgesetzes zum 01.09.2021 wurde der Punkt der Senkung der Einkommensgrenze für gemeinsam betreuende Eltern nicht öffentlich diskutiert. Die schriftliche Begründung im Gesetzentwurf des Änderungsgesetzes ist sachlich dünn und widerspricht einem Hauptziel des Elterngeldes, der Förderung der wirtschaftlichen Selbstständigkeit des Partners mit dem geringeren Einkommen.
Wir fordern daher die Abschaffung der Einkommensgrenzen so wie dies auch bei der Einführung des Elterngeldes gedacht war.
Beispiel 1:
Klaus ist Mitgesellschafter eines Familienunternehmens und verdient 300.000 Euro pro Jahr. Seine Frau Jutta ist Rechtsanwältin und finanziell unabhängig.
Sie rechnet mit ca. 1.700 Euro Elterngeld, bekommt aber nichts, weil Klaus zu viel verdient. Jutta versteht das nicht. Sie möchte eine gleichberechtigte Ehe führen und nicht finanziell von ihrem Partner abhängig sein.
Beispiel 2:
Paul arbeitet als Koch in einem Hotel. Klara hat Informatik studiert und nebenbei eine Internetplattform zur künstlichen Intelligenz entwickelt. Nach ihrem Studium arbeitet sie bei einer Versicherung und verkauft die Plattform für 300.000 Euro an ein amerikanisches Unternehmen. Nun ist Klara schwanger. Von dem Geld haben sich beide eine Wohnung gekauft.
Klara und Paul möchten das Kind partnerschaftlich betreuen. Beide nehmen 7 Monate Elternzeit und beantragen das Elterngeld. Sie rechnen mit jeweils 1.500 Euro.
Vom Amt bekommen beide einen Ablehnungsbescheid, weil sie im Vorjahr über der Einkommensgrenze lagen. Die Pläne der beiden sind nun hinfällig. Sie rufen ihre Arbeitgeber an und wollen ihre Elternzeit wieder beenden und arbeiten. Beide Arbeitgeber lehnen das ab. Sie sagen zutreffend, dass die Eltern sich mit der Elternzeit verpflichtet hätten und nun keinen Anspruch darauf haben, wieder zu arbeiten.
Sie rechnet mit ca. 1.700 Euro Elterngeld, bekommt aber nichts, weil Klaus zu viel verdient. Jutta versteht das nicht. Sie möchte eine gleichberechtigte Ehe führen und nicht finanziell von ihrem Partner abhängig sein."
Jutta bekommt Geld, da Paul keine 500 000 verdient und das eben die Grenze bei zusammen lebenden Paaren ist. Die Grenze beginnt bei einer halben Million Euro Einkommen des Paares.
Und Jutta sollte sich klar machen, dass Gleichberechtigung weder beim Geld anfängt, noch aufhört.
Wenn Jutta unbedingt eigenes Geld im Verlauf ihrer Elternzeit haben möchte, kann sie a) sparen/anlegen b) in ihrer gleichberechtigten Partnerschaft vor der Schwangerschaft besprechen, wie man das aufteilen wird, damit Jutta nach dem Mutterschutz wieder teilweise arbeiten kann. Sie benötigt ja offensichtlich kein Geld für den Lebensunterhalt, sondern nur, um sich unabhängig zu fühlen.
-- | 01.11.2021 - 08:47
danke, das ist offenbar nicht überall aktualisiert. Also hat man 25 000 im Monat vor Steuern, statt 40 000. Da muss man den Gürtel sicher enger schnallen (...).
Malika2000 | 30.10.2021 - 23:35
Mal zur Info: Zum 01.09.2021 wurden einige Regelungen des Elterngeldes geändert. Die Einkommensgrenze für Eltern in häuslicher Gemeinschaft wurde von 500.000 Euro auf 300.000 Euro gesenkt. Für Alleinerziehende bleibt sie unverändert bei 250.000 Euro.
Karl ohne Lauterbach | 18.10.2021 - 03:29
Auch diese Petition deutet darauf hin, daß es mit dem Sozialstaat und dessen Verfassungskonformität nicht weit her ist. Denn der Petent würde diese Petition gar nicht einreichen und nicht für nötig halten, wenn er im Fall einer finanziellen Notlage, bei der auch von Emanzipation nichts mehr übrig bleibt, vom Sozialstaat zumutbar zeitnahe Hilfe bekäme. Diese zumutbare Wartezeit für Antragsbearbeitungen von Sozialleistungen setzt der Staat bisher auf sage und schreibe 6 Monate bis zur Antragsbescheidung an, offenbar in der Hoffnung in seiner Geld- und Menschenlebeneinsparungspolitik Made by CDU & SPD, daß bis dahin die Antragsteller ohnehin vollständig existenzvernichtet, in die Obdachlosigkeit zwangsgeräumt und da erfroren, verhungert und verstorben sind und sich damit wieder ein Verfahren mehr beim Jobcenter oder Sozialamt von selbst erledigt hat. Überlebt ein Antragsteller dennoch diese 6 Monate Amtsbehäbigkeit, dann weitet das Amt gern auch mal diese zumutbare Zeitobergrenze nach eigenem Gutdünken aus, bis es dann doch noch mit dem zwischenzeitlichen Ableben des Antragstellers oder dessen vollständiger Aufreibung und Existenzvernichtung in der Obdachlosigkeit klappt. Ohne diesen Background wäre diese Petition überhaupt nicht nachvollziehbar.
Der Petent hat somit null Vertrauen in den bisherigen mehr Schein als Sein Sozialstaat von CDU & SPD. Und das nicht zu unrecht in Anbetracht dessen, was da so alles an dementsprechenden Bürgerklagen rund um´s Existenzminimum auch über seinen Anwalts-Tisch jede Woche gehen. In einem funktionierenden Sozialstaat hätte übrigens niemand eine never ending Geldgier nötig und bräuchte kein Spitzenverdiener auch noch das Elterngeld und jede andere sich bietende Geldgelegenheit abkassieren. Denn in einem null Vertrauen-Sozialstaat kann auch der Reichste nie genug private Altersvorsorge anhäufen, auch wenn er damit das Finanzsystem von einer Schieflage in die nächste Krise bringt..