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Petition 126730

Arbeitsrecht

Verfall der Zahlung von Lohnrückstand nach fünf Jahren vom 05.10.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass nicht oder zum Teil nicht gezahlter Lohn bzw. gezahltes Gehalt erst nach fünf Jahren oder später verfällt und nicht wie bisher nach drei Jahren.

Begründung

Zudem, wenn man durch das Arbeitsgericht seinen Lohn oder Gehalt einfordert, sollten die fünf oder mehr Jahre erst ab dem Tag anfangen, ab dem man dem Arbeitsgericht schreibt und ein Termin geplant wird. Oder der zu beginnende Tag der Frist fängt erst ab der letzten E-Mail, Brief oder Ahnliches an, schriftlich (als Beweis) des fehlenden oder zum Teil fehlenden Lohnes bzw. Gehaltes.
Oft wird man über Monate hin vertröstet, dass man das fehlende Geld bei der nächsten Abrechnung erhält, dies passiert jedoch nie und oft ist telefonisch keiner zu erreichen.
Zudem wenn Elternzeit oder längerer Ausfall krankheitsbedingt der Fall ist, vergehen die bisher angesetzten 3 Jahre zu schnell.

Eine Überlegung wäre es auch wert, dass der Arbeitgeber Verzögerungszinsen auch ohne vorherige Ankündigung vom Arbeitnehmer zahlen muss. Damit der Arbeitgeber künftig seiner Pflicht nachgeht und pünktlich den kompletten Lohn bzw. Gehalt zahlt.

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