Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 127017

Klimaschutz

Gesetzliche Klarstellung bzgl. Überbrückung elektronischer Vorschaltgeräte beim Austausch von Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren vom 17.10.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird eine gesetzliche Klarstellung zur Überbrückung elektronischer Vorschaltgeräte bei dem Austausch von Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren gefordert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima möge klarstellen, dass für den Austausch von Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren das Überbrücken von elektronischen Vorschaltgeräten durch Elektriker erlaubt ist und für Gebäudeeigentümer nicht zu dem Verlust des Versicherungsschutzes führt.

Begründung

Mit der Klarstellung ließen sich in kurzer Zeit erhebliche Energieeinsparungen realisieren.

Im gewerblichen Bereich werden zur Beleuchtung ganz überwiegend noch Leuchtstoffröhren (Neonröhren) mit elektronischem Vorschaltgerät eingesetzt. Durch Austausch der Leuchtstoffröhren durch LED-Röhren würden sich 40 bis 50 % der Energie einsparen lassen. LED-Röhren benötigen kein Vorschaltgerät. Die Amortisation beträgt, je nach Einschaltdauer, nur 1-3 Jahre. Dafür wäre jedoch das Überbrücken des elektronischen Vorschaltgerätes erforderlich. Gebäudeeigentümer befürchten, dass die Lampe durch das Überbrücken des elektronischen Vorschaltgerätes möglicherweise ihre Zulassung und sie damit ihre Brandschutzversicherung verlieren könnten.

Die Brandgefahr steigt durch den Entfall einer elektronischen Komponente sicher nicht, sondern sinkt eher noch.

Der alternative Austausch der gesamten Lampe ist hingegen unökologisch und unwirtschaftlich und wird nicht passieren.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben