Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die rechtlichen und gesetzmäßigen Voraussetzungen zu schaffen, dass Personen nach einer Organtransplantation und der damit lebenslang einhergehenden medikamentösen Immunsuppression nicht mit dem ÖPNV zu den zwingend notwendigen Nachsorgeuntersuchungen fahren müssen, sondern auch auf den Transport mit einem Taxi zurückgreifen können, um dem Risiko einer durch die Immunsuppression deutlich erhöhten Erkrankungsgefahr vorzubeugen.
Begründung
Organtransplantierte Menschen müssen ein Leben lang immunsuppressive Medikamente einnehmen, um eine Abstoßungsreaktion des Körpers auf das transplantierte Organ zu verhindern. Dadurch entstehen für diese Patienten stark erhöhte Risiken, sich mit bakteriellen, viralen, fungiziden oder sonstigen Krankheitserregern zu infizieren. Nicht nur potenziert in der Coronapandemie ein ständiges Wagnis für Leib und Leben, wenn diese Patienten zu den dringend notwendigen, und gesetzlich geforderten lebenslangen ambulanten Nach- oder Kontrolluntersuchungen in Kliniken oder Arztpraxen vorstellig werden müssen, deren reine Örtlichkeiten durch das hohe Patientenaufkommen schon für sich ein stark erhöhtes Risiko darstellen. Daher ist ein erhöhter Selbstschutz angezeigt, der weit über die bestehenden Coronaregeln des Verhaltens hinaus geht, und der physisch als auch psychisch den Patienten hoch belastet, muss er doch in vielen Gelegenheiten sein ursprüngliches Selbstschutzbedürfnis und -verhalten mit einem erhöhten Risikoverhalten trotz besseren Wissens manipulieren.
Am Beispiel eines an einer terminalen Niereninsuffizienz erkrankten Patienten mit zunächst einer Nierenersatztherapie, Dialyse, bedeutet dies, dass die Fahrten zu den drei Mal in der Woche, also regelmäßig statt findenden Dialyseanwendungen eben wegen ihrer Regelmäßigkeit mit einem Taxi erfolgen können, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Wird jedoch solch ein Patient nach einer im Regelfall Minimum 10jährigen Anwartschaftszeit transplantiert, enden diese kassenfinanzierten Fahrten nach einem Monat nach Transplantation, obgleich in dem dafür zuständigen Gesetzestext kein exakter Zeitraum genannt wird. Obgleich die zwingende Notwendigkeit dieser Untersuchungen von ärztlicher Seite attestiert wird, und es auch eine juristische Verpflichtung gibt, wird die Übernahme der Transportkosten nach einem Monat postoperativ abgelehnt.
Im Kontext des Paragraphen § 23 Abs. 3 + 4 SGB V sollten aber die Kosten auch weiterhin von den Kassen übernommen werden, damit auch finanziell schwach gestellte Patienten weiterhin zu den dringend notwendigen, ambulant ärztlichen Untersuchungen fahren können, um die einwandfreie Funktion des wertvollen Organs lebenslang zu gewährleisten, und die Gefahr für Leib und Leben, der Verschlechterung der Organfunktion zu verhindern, wozu die Krankenkassen verpflichtet sind! Hierbei ist auch von einer Härtefallklausel die Rede, die es aktuell noch nicht gibt.
Der Vergleich hinkt, denn Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapiefahrten werden nicht bezahlt, weil der Patient so gefährdet ist, sondern weil aufgrund der mehrmals wöchentlichen Behandlungsnotwendigkeit eine immense Belastung der Versicherten stattfindet.
Ein Patient nach Transplantation muss nicht mehrmals in der Woche zum Arzt, vielmehr sind die Anzahl an Konsultationen vergleichbar mit anderen chronischen Krankheiten, die eine regelmäßige Vorstellung beim Arzt erfordern, bei denen die Fahrtkosten zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, bzw. steuerlich geltend gemacht werden müssen.
Es steht Ihnen aber jederzeit frei bei den Krankenkassen einen "vergleichbaren Ausnahmefall", wie es im Gesetz so schön heißt, anerkennen zu lassen (das meinen Sie wahrscheinlich mit der Härtefallregelung, die es Ihrer Meinung nach gar nicht gibt). Wenn das abgelehnt wird, müssen Sie eben klagen. Und diese "vergleichbaren Ausnahmefälle" sind gar nicht so selten, sondern nur eine Frage der Argumentation. Inzwischen ist gerichtlich sogar entschieden, dass die wöchentlichen Fahrten zum Psychotherapeuten einen solchen Ausnahmefall darstellen und die Kassen somit für die Fahrtkosten aufkommen müssen, um die Patienten nicht über Gebühr finanziell zu belasten.
Der Gesetzgeber hat hier also ganz bewusst einen Sonderfall für Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie geschaffen. Alles andere ist Individualrecht.
Mit der Begründung könnte jeder Diabetiker auch die regelmäßigen Fahrten zum Arzt erstatten lassen, diese Ausnahme ist vom Gesetzgeber explizit nicht gewollt.
Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Solidarversicherung, d.h. jeder hat das Recht auf die gleiche Leistung. Wenn es um grundsätzliche Lebenskosten (dazu gehören auch normale Arztfahrten) geht, ist nicht die GKV zuständig, sondern im Notfall der Sozialhilfeträger bzw. das Amt für Grundsicherung. Dass die Kosten für Patienten, die mehrmals pro Woche zum Arzt müssen erstattet werden, ist eine ganz bewusste Ausnahme, Organtransplantierte müssen nicht dauerhaft mehrfach pro Woche zum Arzt.
Keine MZ