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Diskussion zur Petition 127509

Zuzahlungen

Langfristige Übernahme von Fahrkosten nach Organtransplantation vom 04.11.2021

Diskussionszweig: Re: Zuzahlungen - Langfristige Übernahme von Fahrkosten nach Organtransplantation

b.rzepka@gmx.de-- | 06.12.2021 - 22:18 (Zuletzt geändert am 06.12.2021 - 22:24 von b.rzepka@gmx.de-- )

Re: Zuzahlungen - Langfristige Übernahme von Fahrkosten nach Organtransplantation

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Zitat:
Am Beispiel eines an einer terminalen Niereninsuffizienz erkrankten Patienten mit zunächst einer Nierenersatztherapie, Dialyse, bedeutet dies, dass die Fahrten zu den drei Mal in der Woche, also regelmäßig statt findenden Dialyseanwendungen eben wegen ihrer Regelmäßigkeit mit einem Taxi erfolgen können, deren Kosten von den Krankenkassen übernommen werden.


Der Vergleich hinkt, denn Dialyse-, Chemo- und Strahlentherapiefahrten werden nicht bezahlt, weil der Patient so gefährdet ist, sondern weil aufgrund der mehrmals wöchentlichen Behandlungsnotwendigkeit eine immense Belastung der Versicherten stattfindet.

Ein Patient nach Transplantation muss nicht mehrmals in der Woche zum Arzt, vielmehr sind die Anzahl an Konsultationen vergleichbar mit anderen chronischen Krankheiten, die eine regelmäßige Vorstellung beim Arzt erfordern, bei denen die Fahrtkosten zum allgemeinen Lebensrisiko gehören, bzw. steuerlich geltend gemacht werden müssen.

Es steht Ihnen aber jederzeit frei bei den Krankenkassen einen "vergleichbaren Ausnahmefall", wie es im Gesetz so schön heißt, anerkennen zu lassen (das meinen Sie wahrscheinlich mit der Härtefallregelung, die es Ihrer Meinung nach gar nicht gibt). Wenn das abgelehnt wird, müssen Sie eben klagen. Und diese "vergleichbaren Ausnahmefälle" sind gar nicht so selten, sondern nur eine Frage der Argumentation. Inzwischen ist gerichtlich sogar entschieden, dass die wöchentlichen Fahrten zum Psychotherapeuten einen solchen Ausnahmefall darstellen und die Kassen somit für die Fahrtkosten aufkommen müssen, um die Patienten nicht über Gebühr finanziell zu belasten.

Der Gesetzgeber hat hier also ganz bewusst einen Sonderfall für Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie geschaffen. Alles andere ist Individualrecht.

Zitat:
und die Gefahr für Leib und Leben, der Verschlechterung der Organfunktion zu verhindern, wozu die Krankenkassen verpflichtet sind

Mit der Begründung könnte jeder Diabetiker auch die regelmäßigen Fahrten zum Arzt erstatten lassen, diese Ausnahme ist vom Gesetzgeber explizit nicht gewollt.

Zitat:
sollten aber die Kosten auch weiterhin von den Kassen übernommen werden, damit auch finanziell schwach gestellte Patienten weiterhin zu den dringend notwendigen, ambulant ärztlichen Untersuchungen fahren können

Die gesetzliche Krankenkasse ist eine Solidarversicherung, d.h. jeder hat das Recht auf die gleiche Leistung. Wenn es um grundsätzliche Lebenskosten (dazu gehören auch normale Arztfahrten) geht, ist nicht die GKV zuständig, sondern im Notfall der Sozialhilfeträger bzw. das Amt für Grundsicherung. Dass die Kosten für Patienten, die mehrmals pro Woche zum Arzt müssen erstattet werden, ist eine ganz bewusste Ausnahme, Organtransplantierte müssen nicht dauerhaft mehrfach pro Woche zum Arzt.

Keine MZ
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