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Diskussion zur Petition 127512

Handelsrecht

Mehr Gerechtigkeit für Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen vom 04.11.2021

Diskussionszweig: Typisch, einseitig feministische Betrachtung

Heinz 548 | 17.11.2021 - 20:01

Typisch, einseitig feministische Betrachtung

Anzahl der Antworten: 39

Wow, eigentlich habe ich schon seit langem auf eine solche (Petitions)Forderung gewartet.

Betrachten wir die Petition und halten wir in Kürze fest: >Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen (...) als Geschäftsführerin und Gesellschafterin kenntlich gemacht werden / und 2. eine eindeutige Identifizierung von Gesellschafterinnen möglich gemacht wird.<

Vielleicht will der Eine oder Andere homosexuelle Unternehmer als ausdrücklich weiblich, männlich, trans, geschlechtslos, pan- angesehen werden oder fühlt sich sonst zu einem der über 60 Gendergeschlechter zugezogen. Oder der/die das „am Marktteilnehmende“ möchte ausdrücklich als männlich im Sinne des Genderaspektes betrachtet werden, obwohl biologisch eine Frau.

Was ist mit Mitmenschen welche sich unter dem Genderaspekt als „divers“ ansehen und so angesehen werden wollen und sich weder als „..innen“ noch als „...er“ definiert wissen wollen?

Vielleicht wollen (viele?) Frauen gar nicht als MarktteilnehmerINNEN oder GeschäftsführerIN in Erscheinung treten. Woher bezieht der Petent / die Petentin die Erkenntnis, die Befugnis und das Mandat für ALLE Frauen reden zu können und reden zu dürfen?

Otext Der Petitionsbegründung: „Dazu gehören für mich u.a. die Akzeptanz von Frauen in ihrer Rolle als wirtschaftlich unabhängig tätige Unternehmerinnen, der gleichberechtigte diskrimienierungsfreie Zugang zu Kapital und Unternehmensfinanzierungen, sowie der Schutz vor Identitätsmissbrauch und sonstigem wirtschaftlichen Missbrauch von Gesellschafter:innen.“

Dazu einige Fragen:

>> Wer verhindert die Akzeptanz von Frauen in ihrer Rolle als wirtschaftlich unabhängig tätige Unternehmerinnen?

>> Wer oder was verhindert einen gleichberechtigten diskriminierungsfreien Zugang zu Kapital und Unternehmensfinanzierungen (für Frauen?) Wieviel solcher „Fälle“ gab es in der Vergangenheit in Deutschland?

>> Wie hoch ist der Schaden oder wie viele Fälle beruhen auf die getroffene Aussage „sonstigen wirtschaftlichen Missbrauch von Gesellschafter:innen“?

Kann sein, dass da ein Popanz gesattelt wird um damit eigene Unzulänglichkeiten zu kaschieren und/oder um (mal wieder) als vermeintliches Opfer der (patriarchalischen) Gesellschaft in den Fokus zu gelangen?

Es besteht sicher Einigkeit darin, dass jeder Bürger und jede Bürgerin Schutz vor Identitätsmissbrauch einfordert kann und darf. Ob da alleine die geforderte Bezeichnung „Martteilnehmerin“ etwas ändern wird, wage ich zu bezweifeln,- der Gegenbeweis darf angetreten werden.
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Nutzer4949585 | 22.11.2021 - 18:18

Ich kann nur sagen, dass Gleichberechtigung und Gleichstellung ein langer Weg sind, und man immer damit ringen muss die erreichten Ziele zu bewahren. Viele viele Menschen haben sich bisher eingesetzt, und ich bin allen dankbar für ihren Einsatz. Anscheinend hat man aber den Zusatz "in" in den Verbänden noch nicht priorisiert, genauso wie jegliche Finanzthemen bei der Berliner Erklärung , einer übergeifenden Erklärung aller Frauenverbände, soweit ich weiß, noch vollkommen fehlen. Das wundert mich und zeigt, wie weit wir erst sind.

Der Weg dann über eine Petition demoratische Vorschlags- oder Forderungsrechte ausüben zu können steht jedem offen und ist ein tolles Instrument.

Während mit Millarden für startups gerungen wird im Bundestag, von denen dann ca. 2% an Frauenventures gehen werden, geben sich die Frauenintiativen oft mit Kleinkrediten für Gründerinnen zufrieden. Das Argument: Frauen brauchen nicht so viel Geld. Ich gebe nur weider, was ich wahrgenommen habe.

Das aber alles heisst doch gar nicht, dass es keine erfolgreichen Unternehmerinnen gibt.

Das habe ich nie gesagt, aber sie erscheinen sehr selten im Fernsehen, auf Podien etc. Sie sind insgesamt unterrepräsentiert in der öffentlichen Wahrnehmung und daher wäre eine diesbezügliche Änderung der Bezeichnungen im Handelsregister und den darauf basierenden anderen Auskunfstportalen ein Signal vom Gesetzgeber es nun wirklich ernst zu meinen mit der Gleichstellung, unabhängig davon, ob nun einen geschlechtsneutraler Begriff mit dem Nachteil der geringeren statistischen Auswertbarkeit oder der präzise Begriff gewählt wird.

Es hieße: ja wir sehen, dass es einen Handlungsbedarf gibt und wir tun etwas.

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Nutzer3294430 | 22.11.2021 - 16:50

Zu: "Helga M." (22.11., 15:59 Uhr)

Zitat: von Helga M.
Sie folgen also ganz dem Vorbild der Masse der Beiträge hier. Ist das dann so eine Art männlicher Herdentrieb?
Das weiß ich nicht, aber sicherlich können Sie Ihre Attestierung eines "männlichen Herdentriebs" exakt erklären, vielleicht sogar mit Hilfe der Gendertheorie. Wobei "Antagonie" exerzieren Sie hier ja auch. Und das mit fünf Elaboraten in kurzer Frist zu "Kinkerlitzchen". Chapeau.

Zitat: von Helga M.
Gut dass Sie das erwähnen und Petentin bitte mitlesen: "Erstens sind Daten im Handelsregister öffentlich, es kann sich jeder dieser Daten bedienen egal ob m, w oder d, übrigens sind Daten im Telefonbuch auch öffentlich.
Der nächste Äpfel-und-Birnen-Vergleich. Denn die Angaben im Telefonbuch sind ja frei wählbar, nicht wahr?

Zitat: von Helga M.
Selbstverständlich erkläre ich hier nur persönlich, alles andere wäre Anmaßung.
Aha. Nun Anmaßung ist natürlich nicht in Ihren Beiträgen erkennbar.

Zitat: von Helga M.
Sie meinen: wobei der Begriff "Unternehmer" nicht im Handelregister verwendet wird, wie Sie eigentlich wissen sollten. Nein, muss und sollte ich nicht wissen. Solche Kinkerlitzchen interessieren mich nicht. Wie es aussieht beschäftigt das nur die Petentin und Sie.
Och, für eine seit 2005 tätige Unternehmerin habe ich vorausgesetzt, wie ein Eintrag im Handelsregister aufgebaut ist. Die Vorgaben des HGB sollten Sie daher eigentlich kennen, wenn schon für Sie die Vorgaben der HRV "Kinkerlitzchen" sind.

Zitat: von Helga M.
Sie meinen: Hinzu käme dann noch die Forderung aus Art. 3 GG, oder? Wenn Sie meinen dass da etwas in der Gesellschaft nicht stimmt, empfehle ich Ihnen doch einfach ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu initiieren, die Petentin wird Sie sicherlich dabei hervorragend argumentativ unterstützen.
Warum der Aufwand? Hier geht es doch einzig und allein um diese recht unspektakuläre Petition.

Zitat: von Helga M.
Sie meinen, das Sparkassenrecht sei ein anderes Recht als das Handelsregisterrecht? Das ist richtig; Ist aber wieder ein von Ihnen bevorzugtes Instrument des Tatsachenverdrehens.
Ähm, tatsächlich: nein. Das Beispiel kam von Ihnen.
Zitat: von Helga M.
Es wurde aufgrund des Saarländischen Gleichheitsgesetzes §28 Satz 1 und nicht aufgrund des Sparkassengesetztes und auch nicht nach dem Handelsregisterrecht verhandelt. Das dürfte auch intellektuell eher gutmütigen Geistern bekannt sein. Im übrigen wurde die Klage vom Amtsgericht abgewiesen, die Berufung wurde vom Landgericht zurückgewiesen und die Klage beim Bundesgerichtshof blieb genau so erfolglos wie die Berufung am Bundesverfassungsgericht. Soviel Erfolglosigkeit für das Anhängen eines *in´s* dürfte eigentlich ausreichen, um Erfolglosigkeit ohne Brille zu erkennen.

Vielen Dank für Ihre Bestätigung, dass es sich hier um einen klassischen Äpfel-und-Birnen-Vergleich handelt.

Ach ja, ein gut gemeinter Vorschlag: befassen Sie sich mit der hier zu diskutierenden Materie, welche ja offenbar für Sie mehr ist, als eben nur "Kinkerlitzchen". Dann könnten Sie überraschendes lernen. So ist a) die Handelsregisterverordnung eine Schöpfung des NS-Regimes (und zwar 1937) und b) tatsächlich bereits in einigen Details "gegendert". Im Sinne der Petition zu ergänzen wäre § 24 HRV, dies dann mit Auswirkungen auf die §§ 40 und 43 HRV. Keine große Geschichte, denn etwa 99 % der Verordnung könnten ja unangetastet bleiben.

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Helga M. | 22.11.2021 - 15:59

Nutzer3294430

Sie folgen also ganz dem Vorbild der Masse der Beiträge hier. Ist das dann so eine Art männlicher Herdentrieb?

Gut dass Sie das erwähnen und Petentin bitte mitlesen: "Erstens sind Daten im Handelsregister öffentlich, es kann sich jeder dieser Daten bedienen egal ob m, w oder d, übrigens sind Daten im Telefonbuch auch öffentlich.

Selbstverständlich erkläre ich hier nur persönlich, alles andere wäre Anmaßung.

Sie meinen: wobei der Begriff "Unternehmer" nicht im Handelregister verwendet wird, wie Sie eigentlich wissen sollten. Nein, muss und sollte ich nicht wissen. Solche Kinkerlitzchen interessieren mich nicht. Wie es aussieht beschäftigt das nur die Petentin und Sie.

Sie meinen: Hinzu käme dann noch die Forderung aus Art. 3 GG, oder? Wenn Sie meinen dass da etwas in der Gesellschaft nicht stimmt, empfehle ich Ihnen doch einfach ein Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu initiieren, die Petentin wird Sie sicherlich dabei hervorragend argumentativ unterstützen.

Sie meinen, das Sparkassenrecht sei ein anderes Recht als das Handelsregisterrecht? Das ist richtig; Ist aber wieder ein von Ihnen bevorzugtes Instrument des Tatsachenverdrehens. Es wurde aufgrund des Saarländischen Gleichheitsgesetzes §28 Satz 1 und nicht aufgrund des Sparkassengesetztes und auch nicht nach dem Handelsregisterrecht verhandelt. Das dürfte auch intellektuell eher gutmütigen Geistern bekannt sein. Im übrigen wurde die Klage vom Amtsgericht abgewiesen, die Berufung wurde vom Landgericht zurückgewiesen und die Klage beim Bundesgerichtshof blieb genau so erfolglos wie die Berufung am Bundesverfassungsgericht. Soviel Erfolglosigkeit für das Anhängen eines *in´s* dürfte eigentlich ausreichen, um Erfolglosigkeit ohne Brille zu erkennen.

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Helga M. | 22.11.2021 - 01:21

Guten Abend Nutzer 4949585

Mein Beitrag ist an Nutzer Nutzer3294430, warum fühlen Sie sich angesprochen? Wenn ich etwas zu Ihren Aussagen sagen würde, täte ich das. Also mache ich es mal zuzusagen von Kollegin zu Kollegin oder von Frau zu Frau:

Sie möchten im Auftrag (!) vieler Frauen etwas erbitten? Wie wäre es denn mit einer Legitimation hierzu, von wem wurden Sie denn dazu befugt, von wem dazu beauftragt? Sie maßen es sich schlicht und ergreifend an und sonst überhaupt nichts. Sie haben irgendwelche schlechten unternehmerischen Erfahrungen gemacht und wälzen diese Dinge nun auf irgendetwas ab und da kommt Ihnen das Handelsregister netterweise entgegen. Sie bauen ein Schreckgespenst auf, nennen es Identitätsdiebstahl, faseln etwas von Gleichberechtigung, von eindeutiger Identifizierung, Rechtsbasis, von notariellen Fehlern, Schutz von Eigentum und von öffentliche Akzeptanz. Und damit es noch etwas dramatischer wird, darf die Erwähnung des Grundgesetzes natürlich nicht fehlen.

Welches schlichtes Denken haben Sie, in der Annahme, dass durch eine Änderung im Handelsregister die Sichtbarkeit der Frau erhöht wird? Wenn durch solche Kinkerlitzchen die Sichtbarkeit der Frau erhöht würde, wollte ich keine mehr Frau sein. Sie stellen hier Frauen als Verliererin und Opfer einer Gesellschaft dar, weil das Handelsregister nicht Ihrer Vorstellung von einer Wiederspiegelung der Gesellschaft entspricht?

Alleine im Verband deutsche Unternehmerinnen sind 1.800 frauengeführte, insbesondere erfolgreiche mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistung. Die Mitglieder erwirtschaften zusammen einen Jahresumsatz von 85 Milliarden Euro und beschäftigen 500.000 Menschen. Der Verband ist seit 1954 als Interessenvertretung der Unternehmerinnen tätig. Und Sie regen sich über zwei fehlende Buchstaben im Handelsregister auf und machen hier die große Welle und beschreiben Untergangsszenarien?

Der Club europäischer Unternehmerinnen hat über 700 Mitglieder, teils geschäftsführend in führende, namhafte Vorzeigeunternehmerinnen und beteiligt sich in Wirtschafts- Politik und Gesellschaftsfragen. Darüber gibt es den Bundesverband der Frau in Business und Management e.V, Digital Media Woman, Verband selbständiger Frauen e.V, Verband berufstätiger Mütter mit weitaus mehr als 8.000 Mitglieder. Im Jahre 2020 wurden 535.000 Unternehmen von Frauen gegründet, wie es aussieht ohne Probleme mit einem mangelbehafteten Handelsregistereintrag. Nur Sie haben ein Problem und zwar in der Betrachtung der Angelegenheit und im Denken.

Seltsam, dass doch diese Frauen recht erfolgreich Ihr Unternehmen führen und gerade deshalb gesellschaftlich, politisch kulturell und dazu auch noch unternehmerisch mehr als sichtbar sind. Von einer Nichtsichtbarkeit von Frauen, von Ungleichbehandlung und Unterdrückung kann somit keine Rede sein, es sei denn, Sie reden sich solche Dinge ein und glauben es auch noch.

Nein, Kleinigkeiten nehme ich tatsächlich nicht wichtig, wie es aussieht haben Sie als Unternehmerin ja dazu eine Menge Zeit,- ich nicht. Sie wollen sich durchsetzen? Zu diesem Egotrip und der Ihrerseits anvisierten höheren geistigen Entwicklung der Gesellschaft wünsche Ihnen viel Glück.

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Nutzer3294430 | 21.11.2021 - 20:52

Zu: "Helga M." (21.11., 18:46 Uhr)

Zitat: von Helga M.
Haben Sie auch etwas zur Petition begründendes oder ablehnendes beizutragen oder genügt es Ihnen die Rolle des Beitragsantagonisten einzunehmen? Wenn ich mir Ihre Beiträge in den zurückliegenden Petitionen ansehe kommt da grundsätzlich nichts verwertbares, nur Stellungnahmen zu Beiträge der Diskutanten und Ihre Beiträge sind dann auch noch geschickt verfremdet um sie in eine von Ihnen gewünschte Diskussionsrichtung zu lenken. Macht sowas Spaß oder ist Ihnen langweilig?
Och, ich folge da ganz dem Vorbild der Masse der Beiträge hier.

Zitat: von Helga M.
Mein Bezug zur Öffentlichkeit des Handelsregisters bezog sich auf die Beschwerde der Petentin, dass ihren Namen hier wohl irgendwo öffentlich genannt wurde. Sinnverständiges Lesen ist wohl nicht so ihr Ding.
Aha. Sie wissen aber schon, dass Sie hier zwei unterschiedliche Aspekte miteinander vermengen? Übrigens: "Erstens sind Daten im Handelsregister öffentlich, es kann sich jeder dieser Daten bedienen egal ob m, w oder d, übrigens sind Daten im Telefonbuch auch öffentlich, in Branchenbüchern ist manchmal sogar die Geschäftsführung namentlich erwähnt." - Was gibt es an diesen Fakten nicht sinnverständlich zu verstehen?

Zitat: von Helga M.
Ich spreche im Ggs. zur Petentin nicht FÜR Frauen.
Tatsächlich? Nun, da ist ja gut, dass Sie hier jetzt ergänzend ausführen, dass Sie nur für sich persönlich erklären.
Zitat: von Helga M.
Vielleicht möchte ICH im Handelsregister nicht mit Unternehmerin aufgeführt werden. Oder wollen Sie mir meine Persönlichkeitsrechte absprechen, da Sie doch so intensiv das Grundgesetz heranziehen?
Tja, wäre also der status quo, der Ihnen lieb und wichtig ist. Gut, ein für Sie selbst berechtigter Wunsch (wobei der Begriff "Unternehmer" nicht im Handelregister verwendet wird, wie Sie eigentlich wissen sollten). Ein Wunsch tatsächlich von gleichem Rang wie der Wunsch der Petentin, dort als Geschäftsführerin bzw. geschäftsführende Gesellschafterin geführt zu werden, gell? Mit exakt gleicher Begründung: Persönlichkeitsrechte, gell? Hinzu käme dann noch die Forderung aus Art. 3 GG, oder?

Zitat: von Helga M.
Die Petentin spricht alleinig für sich, wenn sie sagt *aber ich erwarte die korrekte Bezeichnung vom Gesetzgeber.* mit Betonung auf ich! Ich z. B. erwarte gar nichts dergleichen vom Gesetzgeber.
Und? Somit wäre ihre Kritik, die Petentin spräche auch für alle anderen Frauen, nicht begründet, oder?
Zitat: von Helga M.
Und wenn die Petentin oder auch Sie einmal zurückblicken würde: Eine nette Frau, wollte als Kundin (!) angesprochen werden und nicht als Kunde. Sie hat ihre Sparkasse verklagt und war 2018 vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, weil sie auch in Formularen als Frau wahrgenommen werden will. Zuvor hatte ihre Prozessiererei beim Verw.gericht keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings, dass das „sogenannte generische Maskulinum im Sprachgebrauch üblich sei und keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts zum Ausdruck bringe. Die Form werde auch in vielen Gesetzen und selbst im Grundgesetz verwendet.“ (Zitat Ende) Damit schloss sich der BGH den bereits zuvor gefällten Sprüchen an. Die eingereichte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde nicht zur Entscheidung angenommen wegen unzureichender Begründung. Und jetzt lesen Sie sich mal die eingereichte Begründung durch,- könnte 1:1 mit der hier eingereichten Petition sein.
Eine guter Punkt. Allerdings: das Sparkassenrecht ist ein anderes Recht als das Handelsregisterrecht. Insofern ein Äpfel-und-Birnen-Vergleich, nicht wahr? Insofern ja auch politisches Ziel ist, den Anteil von Frauen in Vorständen, Aufsichtsräten und in anderen leitenden Positionen in der Wirtschaft zu erhöhen, gell?

Zitat: von Helga M.
Was soll also der Quatsch hier ein neues Fass mit gleichem Inhalt aufzumachen?
Ähm, kein Quatsch, sondern weiterhin ein Grundrecht, siehe die Verfassung Art. 17 GG.

Zitat: von Helga M.
Nein, der Deutsche Bundestag muss sich nicht um Kinkerlitzchen kümmern, da dieses Petitionskinkerlitzchen bereits eingehend erörtert, beraten und entschieden wurde.
Tja, liebe "Helga", wie Sie sicherlich wissen, werden alle Petitionen vor einer Veröffentlichung vom Petitionsausschuss geprüft, hinsichtlich "Kinkerlitzchen", Eignung zur sachlichen öffentlichen Diskussion und Aussicht auf Entsprechung bzw. Neuartigkeit des Anliegens etc. Und erstaunlicher Fakt ist, dass diese Petition tatsächlich zur sachlichen öffentlichen Diskussion zugelassen wurde, und das innerhalb einer kurzen Frist. Ergo ist der Petitionsausschuss der korrekte Adressat für Ihre Kritik.

Zitat: von Helga M.
Als Antwort auf Ihre Frage: Klappt die Sache mit der Finanzierung bei Ihnen in jedem Fall, dank seit 2005 unfehlbaren Businessplan?, Ja, hervorragend! Und das Unfehlbare am Plan wurde durch die Überweisung des Betrages in beantragter Höhe bestätigt.
Glückwunsch. Weiterhin viel Erfolg.

Zitat: von Helga M.
Ihre Frage: Ok. Bitte ergänzen Sie noch, aus welchem BWL-Lehrbuch Sie hier zitieren? Mache ist selbstverständlich nicht, ich bin ja nicht für ihr Nichtwissen oder Wissen zuständig.

Aha. Nun ja. Fakten und Höflichkeit sind ja auch so etwas von bäh.

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Nutzer4949585 | 21.11.2021 - 20:29

[quote beitrag=730567]Guten Tag Nutzer3294430


Mein Bezug zur Öffentlichkeit des Handelsregisters bezog sich auf die Beschwerde der Petentin, dass ihren Namen hier wohl irgendwo öffentlich genannt wurde. Sinnverständiges Lesen ist wohl nicht so ihr Ding.

Diese Aussage hat mitd er Petition nichts zu tun, und auch nicht mit dem zitieren meines Namens, der hierbei nichts zur Sache beiträgt. Ich könnte auch sagen, im Namen vieler Frauen möchte ich um die Korrekte Sprachbezeichnung im Handelsregister bitten oder auffordern. Auch wenn Sie sich persönloich nicht dadurch diskriminiert fühlen, ist das kein Beweis dafür, dass durch die falsche und verzerrte Sprachanwendung Frauen weniger gesehen und akzeptiert werden. Jemand sprach sogar davon, dass das Wort Geschäfstführerin Sprachverhunzung sei.

Ich plädiere dafür die Basis zu berichtigen. Es fiel wohl bisher keinem auf, dass sie so falsch ist, zumal es ja sehr viele Geschäftsführende Gesellschafterinnen gibt, aber dass ist ja auch oft das, was Frauen oft ausmacht. Sie nehmen Kleinigkeiten nicht so wichtig, selbst wenn sie elementar sind und sie kämpfen nicht um den Ihnen zustehenden Raum, und das ist hier doch wenigstens eine korrekte sprachliche Erwähnung oder alternativ eine echte geschlechtslose Bezeichnung. Warum vertun Sie Ihre Zeit damit den Staus Quo zu verteidigen? Dieser wird und muss ich ändern, selbst wenn die Kundin der Sparkasse verloren hat, heisst das nicht, dass ich mich nicht durchsetzen werde. Ich habe viele Asse im Ärmel, sehr geehrte Frau Helga M. Und wenn ich mich dann durchsetze, wird es Sie ja auch nicht ärgern, da es ja gemäß Ihrer Aufassung sowieso nur Kindkerlitzchen sind.

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Helga M. | 21.11.2021 - 18:46

Guten Tag Nutzer3294430

Haben Sie auch etwas zur Petition begründendes oder ablehnendes beizutragen oder genügt es Ihnen die Rolle des Beitragsantagonisten einzunehmen? Wenn ich mir Ihre Beiträge in den zurückliegenden Petitionen ansehe kommt da grundsätzlich nichts verwertbares, nur Stellungnahmen zu Beiträge der Diskutanten und Ihre Beiträge sind dann auch noch geschickt verfremdet um sie in eine von Ihnen gewünschte Diskussionsrichtung zu lenken. Macht sowas Spaß oder ist Ihnen langweilig?

Mein Bezug zur Öffentlichkeit des Handelsregisters bezog sich auf die Beschwerde der Petentin, dass ihren Namen hier wohl irgendwo öffentlich genannt wurde. Sinnverständiges Lesen ist wohl nicht so ihr Ding.

Ich spreche im Ggs. zur Petentin nicht FÜR Frauen. Vielleicht möchte ICH im Handelsregister nicht mit Unternehmerin aufgeführt werden. Oder wollen Sie mir meine Persönlichkeitsrechte absprechen, da Sie doch so intensiv das Grundgesetz heranziehen?

Die Petentin spricht alleinig für sich, wenn sie sagt *aber ich erwarte die korrekte Bezeichnung vom Gesetzgeber.* mit Betonung auf ich! Ich z. B. erwarte gar nichts dergleichen vom Gesetzgeber. Und wenn die Petentin oder auch Sie einmal zurückblicken würde: Eine nette Frau, wollte als Kundin (!) angesprochen werden und nicht als Kunde. Sie hat ihre Sparkasse verklagt und war 2018 vor den Bundesgerichtshof (BGH) gezogen, weil sie auch in Formularen als Frau wahrgenommen werden will. Zuvor hatte ihre Prozessiererei beim Verw.gericht keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof entschied allerdings, dass das „sogenannte generische Maskulinum im Sprachgebrauch üblich sei und keine Geringschätzung gegenüber Menschen anderen Geschlechts zum Ausdruck bringe. Die Form werde auch in vielen Gesetzen und selbst im Grundgesetz verwendet.“ (Zitat Ende) Damit schloss sich der BGH den bereits zuvor gefällten Sprüchen an. Die eingereichte Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde nicht zur Entscheidung angenommen wegen unzureichender Begründung. Und jetzt lesen Sie sich mal die eingereichte Begründung durch,- könnte 1:1 mit der hier eingereichten Petition sein.

Was soll also der Quatsch hier ein neues Fass mit gleichem Inhalt aufzumachen?

Nein, der Deutsche Bundestag muss sich nicht um Kinkerlitzchen kümmern, da dieses Petitionskinkerlitzchen bereits eingehend erörtert, beraten und entschieden wurde.

Als Antwort auf Ihre Frage: Klappt die Sache mit der Finanzierung bei Ihnen in jedem Fall, dank seit 2005 unfehlbaren Businessplan?, Ja, hervorragend! Und das Unfehlbare am Plan wurde durch die Überweisung des Betrages in beantragter Höhe bestätigt.

Ihre Frage: Ok. Bitte ergänzen Sie noch, aus welchem BWL-Lehrbuch Sie hier zitieren? Mache ist selbstverständlich nicht, ich bin ja nicht für ihr Nichtwissen oder Wissen zuständig.

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Nutzer3294430 | 20.11.2021 - 22:27

Zu: "Helga M." (20.11., 20:18 Uhr)

Zitat: von Helga M.
Ich habe die Zeit über diesen Diskussionsverlauf mitgelesen und bin überrascht über diese Petition.
Das mit der Überraschung ist eine Folge jeder neuen Idee, insbesondere wenn die vorgeschlagene Veränderung eine verblüffend naheliegende wie einfache ist.

Zitat: von Helga M.
Erstens sind Daten im Handelsregister öffentlich, es kann sich jeder dieser Daten bedienen egal ob m, w oder d, übrigens sind Daten im Telefonbuch auch öffentlich, in Branchenbüchern ist manchmal sogar die Geschäftsführung namentlich erwähnt.
Richtiger Hinweis, der schon in der Petition zu finden ist. Da sich jede, jeder der Daten im Handelsregister bedienen kann, warum dann nicht wenigstens geschlechtersensible Funktionsbezeichnungen, wie hier vorgeschlagen, so wie im 21. Jahrhundert ansonsten auch üblich?

Zitat: von Helga M.
Zweitens, wie kommt die Petentin dazu für Frauen zu sprechen? Sie hat wie bereits geschrieben, keinerlei Mandat oder eine Berechtigung hierzu. Wenn Ihnen die Gegebenheiten nicht passen, lassen Sie es einfach.
Wie kommen Sie dazu, für Frauen zu sprechen? Mit welchem Mandat? Ach ja, ein gewisses Maß an öffentlichen Interesse muss schon gegeben sein, laut Petitionsrichtlinie, damit eine Petition zur öffentlichen Diskussion zugelassen wird, nicht wahr? Zudem, Richtlinie bzw. Art 17 GG, jede, jeder kann sich an den Deutschen Bundestag mit einer Petition richten, wenn "Gegebenheiten nicht passen". Genau dafür ist das Petitionsrecht doch da, oder nicht? Und am Ende entscheidet der Deutsche Bundestag, in (fast) absoluter Mehrheit Männer.

Zitat: von Helga M.
Drittens, wer das *Frausein* daran festmacht ob nun da Geschäftsführer oder Geschäftsführerin steht, sollte am mangelnden Selbstbewusstsein dringen arbeiten, insbesondere ein Geschäftsführer (m/w/d) mit der selbstgewählten Aufgabe unternehmerisch tätig zu sein.
Niemand zwingt Sie, welche Funktionsbezeichnung mit welchem Genus Sie für sich persönlich verwenden, oder? Und die Beiträge der Petentin lassen nun wirklich keinen Mangel an Selbstbewusstsein oder "Frausein" (was immer das sein mag) erkennen, oder?

Zitat: von Helga M.
Viertens, wer sich eigenentwickelte unternehmerische Ideen klauen lässt, ist selbst schuld. Hier gibt es Schutzmechanismen.
Jau. Und eine dieser Schutzmechanismen ist Anlass und Thema dieser Petition, eigentlich eine einfache Sache.

Zitat: von Helga M.
Fünftens wer seine eigenen Fehler, Versäumnisse auf Dritte abzuwälzen versucht, zum Beispiel auf ein fehlendes generisches Femininum hat ein Problem mit Selbstkritik und Selbstoptimierung.
Wo finden Sie in der Petition eine Foderung nach einem "generischen Femininum"?

Zitat: von Helga M.
Sechstens, wer sich an solch kleinteiligen Dingen und in meinen Augen Kinkerlitzchen hochzieht, ist im Haifischbecken des Unternehmertums und des UnternehmerInnentums in kurzer Zeit ohnehin vom Fenster.
Na ja, wenn man an Ihrem Beitrag sieht, ist das "Hochziehen an Kinkerlitzchen" kein Monopol der Petentin, gell? Und dafür hält sich die Petentin schon recht lange in Ihrem "Haifischbecken", nicht wahr? Ach ja, und manchmal muss sich der Deutsche Bundestag um Kinkerlitzchen kümmern, wobei jede Petition gleich behandelt wird.

Zitat: von Helga M.
Siebtens, wer als Start-Up keine Fionanzierung bekommt, sollte einmal seinen eigenen Businessplan kritisch hinterfragen und sein Unternehmen auf *Marktfähigkeit* hin überprüfen,- Geschäftsmodell nicht passend, Produkt nicht überzeugend, Investment Case zu kleinteilig, Markt zu klein, Zweifel am Team. Das Geschäftsmodell sollte dann validiert werden.
Klappt die Sache mit der Finanzierung bei Ihnen in jedem Fall, dank seit 2005 unfehlbaren Businessplan?

Zitat: von Helga M.
Achtens, wer als UnternehmerIn(!) statt von Ertragsziele, Marktziele, Leistungsziele und Prozessziele von *Potentiale“ redet, sollte seine eigene Geschäftsziele dringend überprüfen. Einhorndenken und romantische Geschäftsführung ist da völlig fehl am Platz.
Ok. Bitte ergänzen Sie noch, aus welchem BWL-Lehrbuch Sie hier zitieren?

Zitat: von Helga M.
Vielleicht liegt das abgelehnte VC- Kapital an ganz was anderem.
Natürlich möglich, aber genauso gut auch nicht, gell?

Zitat: von Helga M.
Helga M. (Unternehmer oder Unternehmerin, wie Sie möchten.
Nö, in diesem Fall ganz wie Sie wollen.
Zitat: von Helga M.
Start- Up- Hilfeempfängerin in 2005, Startkapital auf Anhieb: 385.000 EU, 11 Beschäftigte m/w/d, Umsatz 2019: Im mittleren 7-stelligen Bereich)

Glückwunsch. Weiter so.

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Nutzer4949585 | 20.11.2021 - 22:18

Auch wenn es Ihnen nicht gefällt , ich würde schon gerne Geschäftsführerin heissen im Handelsregister. Ich fühle mich als Frau und möchte auch so wahrgenommen werden. Ich denke es würde der allgemeinen Wahrnehmung von Unternehmerinnen gut tun.

Ich gebe Ihnen nicht recht, dass der dem Ideen geklaut werden unbedingt selber schuld ist.

Man kann auch großteilig denken.

Wenn mir Gegebenheien nicht passen, dann habe ich das Ziel sie zu ändern. Daher habe ich diese Petition ins Leben gerufen.

Ich gebe dem fehlenden "In" gar keine Schuld an irgendetwas, aber ich fordere das Recht in meiner Rolle mit er korekten Bezeichnung wahrgenommen zu werden. Woher nehmen Sie die Meinung, ich würde dem fehlenden "In" die Verantwortung für irgendetwas zuschieben?

Was haben sie gegen Potentiale? Daraus kann man dann Ziele ableiten. Von der Vision zur klienteiligerenm Umsetzung.

Ich mache mein Frausein nicht daran fest, aber ich erwarte die korrekte Bezeichnung vom Gesetzgeber. Lassen Sie es bitte mich zu beurteilen. Sie kennen mich nicht und Ihre Interpretation lässt eher Rückschlüsse auf Sie zu. Meist beschreiben ja Menschen sich selber, wenn sie andere kritisieren.

Es gibt eine Menge Startups, die trotz super Buisnessplan keine Finanzierung bekommen. Meist fehlt es an den richtigen Kontakten ist meine Feststellung.

Es hat keiner gesagt, dass die Daten im Handelsregister nicht öffentlich sind, aber es fehlt die korrekte Rollenbezeichnung für Frauen, auch wenn Sie das nicht stört. Mich stört es. Wie ich meine Prioritäten setze überlassen Sie bitte mir selber. Ich halte es für ein wichtiges, lange überfälliges Thema.

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Helga M. | 20.11.2021 - 20:18

Ich habe die Zeit über diesen Diskussionsverlauf mitgelesen und bin überrascht über diese Petition.

Erstens sind Daten im Handelsregister öffentlich, es kann sich jeder dieser Daten bedienen egal ob m, w oder d, übrigens sind Daten im Telefonbuch auch öffentlich, in Branchenbüchern ist manchmal sogar die Geschäftsführung namentlich erwähnt.

Zweitens, wie kommt die Petentin dazu für Frauen zu sprechen? Sie hat wie bereits geschrieben, keinerlei Mandat oder eine Berechtigung hierzu. Wenn Ihnen die Gegebenheiten nicht passen, lassen Sie es einfach.

Drittens, wer das *Frausein* daran festmacht ob nun da Geschäftsführer oder Geschäftsführerin steht, sollte am mangelnden Selbstbewusstsein dringen arbeiten, insbesondere ein Geschäftsführer (m/w/d) mit der selbstgewählten Aufgabe unternehmerisch tätig zu sein.

Viertens, wer sich eigenentwickelte unternehmerische Ideen klauen lässt, ist selbst schuld. Hier gibt es Schutzmechanismen.

Fünftens wer seine eigenen Fehler, Versäumnisse auf Dritte abzuwälzen versucht, zum Beispiel auf ein fehlendes generisches Femininum hat ein Problem mit Selbstkritik und Selbstoptimierung.

Sechstens, wer sich an solch kleinteiligen Dingen und in meinen Augen Kinkerlitzchen hochzieht, ist im Haifischbecken des Unternehmertums und des UnternehmerInnentums in kurzer Zeit ohnehin vom Fenster.

Siebtens, wer als Start-Up keine Fionanzierung bekommt, sollte einmal seinen eigenen Businessplan kritisch hinterfragen und sein Unternehmen auf *Marktfähigkeit* hin überprüfen,- Geschäftsmodell nicht passend, Produkt nicht überzeugend, Investment Case zu kleinteilig, Markt zu klein, Zweifel am Team. Das Geschäftsmodell sollte dann validiert werden.

Achtens, wer als UnternehmerIn(!) statt von Ertragsziele, Marktziele, Leistungsziele und Prozessziele von *Potentiale“ redet, sollte seine eigene Geschäftsziele dringend überprüfen. Einhorndenken und romantische Geschäftsführung ist da völlig fehl am Platz.

Vielleicht liegt das abgelehnte VC- Kapital an ganz was anderem.

Helga M. (Unternehmer oder Unternehmerin, wie Sie möchten. Start- Up- Hilfeempfängerin in 2005, Startkapital auf Anhieb: 385.000 EU, 11 Beschäftigte m/w/d, Umsatz 2019: Im mittleren 7-stelligen Bereich)

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