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Diskussion zur Petition 127512

Handelsrecht

Mehr Gerechtigkeit für Frauen als gleichberechtigte Marktteilnehmerinnen vom 04.11.2021

Diskussionszweig: Übersicht Forderungen und Argumente

Nutzer4949585 | 20.11.2021 - 10:47 (Zuletzt geändert am 20.11.2021 - 10:49 von Nutzer4949585 )

Übersicht Forderungen und Argumente

Anzahl der Antworten: 9

- Geschäftsführerinnen und Geselllschafterinnen werden heutzutage noch oft diskrimiert und nicht wahrgenommen in ihrer Funktion. Daher muss der Getztgeber dafür sorgen, dass die allgemeine Akzeptanz von Frauen in Ihrer Rolle als Gesllschafterin und Geschäftsführerin öffentlich akzeptiert und wahrgenommen wird. Ein maßgeblicher Schritt ist die Eintragung dieser Rollen unter der korrekten historischen Sprachbezeichnung der deutschen Sprache Geschäftsführerin und Gesellschafterin.

- Der Gesetzgeber ist aufgefordert, Beleidigungen gegen Geschäftsführerinnen, z.B. das Wort Geschäfstführerin sei Sprachverhunzung entgegen zu treten und diese präventiv durch Richtigstellung der korrekten Sprachbezeichnung von Gesellschafterinnen und Geschäftsführerinnen im Handelsregister ausdrücken.

- Der Gesetzgeber soll dadurch aus Transparenz und Auswertbarkeit von Unternehmen sicherstellen. Er soll auch verhindern, dass Frauen als "Fake Female Founders" benutzt werden, oder echte Female Founders in der öffentlichen Wahrnehmung unterdrückt und/oder angegriffen werden, sondern die Dinge den Tatsachen entsprechend dargestellt werden.

- Der Gesetzgeber soll zur Missbrauchsprävention die Identität von Gesellschafter:innen besser schützen. Einerseits durch Einhaltung der Datenschutzregeln, andererseits durch bessere und genauere Prüfung der Angaben in der Gesellschafterliste und Dokumentation und Prüfung der Personendaten von Geschäftsführer:innen und Gesllschafter:innen innerhalb des Aufsichtssystems des Amtsgerichtes oder einer neu zu schaffenden Aufsichtsstelle.

- Über diese Petition hinausgehend als Anregung:

Identitätsdiebstahl und Beihilfe zu Identitätsdiebstahl in jeglicher Form sollte unter sehr hohe Strafen gestellt werden und eine Straftat werden, besonders wenn es um Geldwäschethemen oder Bilanzbetrügereien dabei geht. Diese Taten führen zu hohen volkswirtschaftlichen Verlusten, denn kaum ein Unternehmen wird heutzutage älter als 8 Jahre. Es ist zu untersuchen, ob das damit zusammenhängen kann.

So etwas kann kein zivilrechtliches Vergehen sein. Der Gesetzgeber hat hier auch besonders Müttern gegenüber eine besonders hohe Schutzfunktion gemäß Grundgesetz Paragraph 6 auszuüben.

Die Rolle Geschäftsführer gemäß Handelsregister wird auch von Müttern ausgeübt.

Der Mutterschutz steht im Grundgesetz in einem höheren Rang , genauso wie Deutschland als oberstes Ziel gemäß Grundgesetz dem Frieden dienen will.

Hier den Streit der Geschlechter und die Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen endgültig abzuschaffen, die Familien zu stärken, Mütter und Identitäten zu schützen ist die beste Basis für wirtschaftliche Prosperität und Frieden, die der Gesetzgeber gemäß der festgelegten Statuten im Grundgesetz mit Priorität umzusetzen hat, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen ja bereits.

Für die Umsetzung braucht es neben der größeren Wahrnehmung der Aufsichtspflichten u.a. effektive Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, z.B. wie man in dieser Diskussion schön sieht u.a. über die Wahrnehmung der Kompetenz von Frauen und die sprachliche Entwicklung, denn der Begriff Geschäfstführerin wird im November 2021 als Sprachverhunzung interpretiert, was er definitiv nicht ist.

Es fehlt einfach noch an Aufklärung.
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