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Petition 127860

Volksabstimmung

Einführung von mindestens einer Volksabstimmung pro Wahlperiode auf Bundesebene vom 15.11.2021

Text der Petition

Gefordert wird mind. eine Volksabstimmung (VA) zu wichtigen Themen pro Legislatur, der geäußerte Bürgerwille ist regierungsseitig auszuführen.
Die einzelnen Fragen der VA beschließt der Bundestag, dabei dürfen Forderungen von Parlamentsminderheiten nicht überstimmt werden.
Das Volk soll zudem das Recht auf VA zu weiteren Themen haben, wenn dies eine noch zu bestimmende Anzahl von Bürgern fordert.
In einem präzisierenden und verpflichtenden Ausführungsgesetz zu Art. 20(2) GG ist dies zu fixieren

Begründung

Nach überzeugender und weit verbreiteter juristischer Auslegung des Artikel 20 (2) GG („Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“) bedarf es keiner Änderung des GG, um Volksabstimmungen durchzuführen, sie sind bereits vorgesehen. Ein Ausführungsgesetz dazu wurde jedoch niemals geschaffen. Dies endlich nachzuholen und damit Volksabstimmungen wirklich einzuführen, versetzt die Bürger - den Souverän einer Demokratie - in ihren rechtmäßigen Stand. Dieses fehlende Instrument wesentlicher Weichenstellungen durch den Souverän, stellt jedes Staatsgebilde in Frage. Daher ist das Argument, unser GG sähe Volksabstimmungen nicht vor, gegen unsere demokratische Verfassung gerichtet. Derartige Argumentation spricht der BRD die Existenz als freiheitlich demokratischer Staat grundsätzlich ab und diffamiert damit die Väter des GG. Stattdessen müsste es das dringende Verlangen aller Mandatsträger sein, nach einer Formulierung im GG zu fahnden, die den angemessenen Stand des Souveräns dokumentiert. Dies ist ohne Zweifel im Art. 20 (2) zum Ausdruck gebracht.
Im Grunde sind fehlende Volksabstimmungen in unserer Demokratie ein Skandal, der in seiner Dimension, seiner Ignoranz in der Bevölkerung und seiner Dauer nur noch vergleichbar ist mit dem Missbrauchsskandal der Kirche, nur dass wir uns beim Stand der Volksabstimmungen noch in der scheinbaren Ahnungslosigkeit der 1960er befinden. Argumente gegen Volksabstimmungen, also gegen die Souveränität des Souveräns, sind so als würden die Missbräuche in der Kirche z. B. damit verteidigt, dass ja nichts Gegenteiliges in der Bibel steht. Das eigentliche Problem ist, dass die fehlende Souveränität des Souveräns in der öffentlichen Debatte überhaupt nicht in Frage gestellt wird.
Das mangelnde Bestreben, Volksabstimmungen zum Standard zu machen, deutet auf demokratiefeindliche Einstellung und fehlende Aufrichtigkeit hin. Zu diesem Thema sind namentliche Parlamentsabstimmungen daher besonders wichtig.
Alle wichtigen Entscheidungen nur Abgeordneten zu überlassen, birgt das viel zu große Risiko, dass sich finanzstarke Organisationen diese Entscheidungen kaufen. Die Lebenserfahrung zeigt, dass in den repräsentativen Demokratien dieser Kauf in großem Umfang von statten geht. Nicht nur die bekannten Lobbyverbände greifen hier ein, es gibt noch viele weitere Interessen, die hier wirken. Dies zeigt sich schon alleine dadurch, dass die Regierung mehrfach wesentliche Entscheidungen entgegen dem Willen des Volkes getroffen hat. Mit regelmäßigen Volksabstimmungen wäre diesem Wirken Einhalt zu gebieten. Denn wenn die Abgeordneten wissen, dass das Volk zu jeder Frage intervenieren kann, haben Sie auch selbst mehr Kraft, dem Druck der Lobby zu widerstehen.
Mit der Pflicht regelmäßiger Volksabstimmungen kann die Verschleppung brisanter Fragen verhindert werden.

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