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Diskussion zur Petition 128004

Gesundheitsfachberufe

Keine Covid-Impfpflicht für das Pflegepersonal/Bereitstellung einer sinnvollen Teststrategie vom 19.11.2021

Diskussionszweig: Impfpflicht vs. Impfzwang/Definition(en), Abgrenzung

Anke HJT | 23.01.2022 - 12:23

Impfpflicht vs. Impfzwang/Definition(en), Abgrenzung

Anzahl der Antworten: 8

Die Begriffsvermengung hat unter anderem rechtliche Konsequenzen und war hier in den Texten verschiedentlich angeklungen, habe aber keinen Thread dazu gefunden.

Gibt es eine rechtsverbindliche Definition/Abgrenzung?
Als Start eines möglichen Diskurses beispielsweise:
"In Abgrenzung zum Zwang unterscheidet sich die Pflicht dadurch, dass sie auf einem gesellschaftlichen, rationalen oder ethischen Diskurs einschließlich Findung eines Konsenses beruht. Erforderlich ist demnach, dass ein Pflichtausübender die Notwendigkeit seiner Handlungen bzw. Arbeit selbst erkennt und einsieht. Sie führt folglich zur Übernahme von Verantwortung und endet mit Erfolg oder Misserfolg, wodurch sich für den Handelnden sowohl positive als auch negative Konsequenzen in Bezug auf die eigene Erwartungshaltung ergeben können. Daraus resultiert, dass Pflichtausübung stets einer Gewissensprüfung und einer sorgfältigen Risikoabschätzung bedarf. Beim Zwang hingegen wird etwas unbedingt abverlangt auch ohne Einverständnis oder Einsicht. Das Erzwungene kann nach dem Konzept von einem freien Willen angenommen, abgewiesen oder erduldet werden." (https://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht)

Wesentlich erscheint mir in Hinsicht auf die aktuelle Impf'pflicht', dass der Diskurs nicht auf eine Konsensfindung hinauszulaufen scheint. Gründe, die auf der Hand liegen, sind unterschiedliche rationale und ethische Bewertungen im Diskurs.
Wie die Dinge zu liegen scheinen, kann aktuell der "Pflichtausübung" zwar unbenommen stets eine "Gewissensprüfung und sorgfältige Risikoabschätzung" vorausgehen, diese hätten aber keine Konsequenzen, weil die Folgen bei negativem Ergebnis ("keine Pflichterfüllung") einfach unverhältnismäßig wären (Verlust Arbeit, Arbeitsplatz etc.)
Ich sehe hier eher einen Zwang, weil es auch ohne "Einverständnis oder Einsicht" abverlangt wird und "nach dem Konzept von einem freien Willen [nur] angenommen, abgewiesen oder erduldet werden" kann.

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