Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert § 26 Patentgesetz (PatG) zu ändern. Ziel der Änderung soll die Entfernung oder Erweiterung des Begriffs "Mitglieder des Patentamts" sein.
Begründung
Durch die derzeitige Formulierung sind Mitglieder des Patentamts lediglich Volljuristen (rechtskundige Mitglieder) und technisch sachkundige Personen mit Universitätsabschluss (technische Mitglieder).
Obschon Sinn und Zweck erkennbar ist, dass entscheidende Positionen (Patentprüferstellen, Führungspositionen) nur mit dem nötigen qualifizierten Personal besetzt werden sollen, wirkt durch die Formulierung des § 26 PatG der Mangel, dass alle anderen Bediensteten des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) keine maßgebliche Funktion zu haben scheinen.
Es entsteht der Anschein einer Zweiklassen-Behörde, was sich nicht zuletzt negativ auf die Motivation der Nicht-Mitglieder auswirkt.
Der entsprechende Paragraph kann ohne Schaden für die Funktion der Behörde geändert werden, da auch in anderen Behörden bestimmte Stellen besonders fachkundigem Personal vorbehalten sind, ohne dass dies gesondert kodifiziert werden müsste.
Zudem gibt es auch noch die Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte (Wahrnehmungsverordnung), die hinreichend konkretisiert, welche Tätigkeiten von welchem Personalkreis ausgeführt werden dürfen, was direkt und indirekt die entsprechende Qualifikation impliziert.
Eine Änderung des § 26 PatG im angeregten Sinne würde mehr als jetzt dazu führen, dass sich alle Bediensteten als gleichwertige Mitarbeiter der gleichen Behörde fühlen, die Wertschätzung auch für die unterstützenden Bereiche erhöhen und so ein stückweit zum Betriebsfrieden beitragen.