Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass die Berechnung der Entfernungspauschale an die genutzten Verkehrsmittel unter Berücksichtigung ihrer Klimawirkung gekoppelt wird.
Begründung
Die Höhe der pauschalen Anrechnung des Arbeitsweges auf das zu versteuernde Einkommen sollte sich nicht ausschließlich aus der Entfernung, sondern darüber hinaus auch an der Art des Transportmittels ergeben, wobei CO2-arme Verkehrsmittel bevorzugt zu behandeln sind. Vorgeschlagen wird dazu eine Verringerung der Entfernungspauschale für Pendelstrecken, welche im privaten PKW mit Benzin- oder Dieselmotor zurückgelegt werden.
Eine steuerliche Begünstigung von weiten Pendelstrecken unabhängig von der Klimawirkung widerspricht dem Ziel, eine Reduktion der CO2-Emissionen im Verkehr zu erreichen. Dazu ist es unter anderem nötig, dass Pendelstrecken möglichst klimafreundlich zurückgelegt werden. Steuerlich begünstigt sollte also vor allem das Pendeln per Fahrrad, ÖPNV sowie Fahrgemeinschaften sein. Auch elektrisch betriebene PKWs können in diese Kategorie fallen. Dazu sollten für auf diese Weise zurückgelegte Strecken eine höhere Entfernungspauschale geltend gemacht werden können.
Diese Anpassung kann in einer für den Staat, bezogen auf die bisherige Regelung, kostenneutralen Art erfolgen.