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Petition 128926

Mietrecht

Regelungen zur Schonfristzahlung bei Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter vom 18.12.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag aus aktuellem Anlass einer BGH-Entscheidung endlich Rechtsfrieden schaffen und die Wirkung einer Schonfristzahlung bei der fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch Vermieter auch auf eine ordentliche Kündigung erstrecken soll.

Begründung

Die ordentliche Kündigung bleibt nach auch aktueller Rechtsprechung des BGH bei einer Schonfristzahlung wirksam. Die 66. Zivilkammer des LG Berlin ist mit sehr logischer und nachvollziehbarer Begründung anderer Auffassung gewesen, Urteil vom 30.3.2020, 66 S 293/19. In der ausführlich begründeten Entscheidung widersprachen die Berliner Richter der bisherigen Linie des BGH und vertreten die Auffassung, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB gelte auch bei einer ordentlichen Kündigung, weshalb eine Schonfristzahlung der Mietrückstände auch deren Wirkung beseitige. Dies begründet das LG Berlin unter anderem mit der Systematik des Gesetzes und dem sozialrechtlichen Zweck der Schonfristzahlung im SGB II, eine Obdachlosigkeit des Mieters zu vermeiden, der andernfalls in Leere läuft. Der BGH (Urteil v. 13.10.2021, VIII ZR 91/20) hat jüngst das Urteil des LG Berlin aufgehoben und bleibt bei seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach eine Schonfristzahlung nach wie vor nur eine fristlose, nicht jedoch eine ordentliche Kündigung zu heilen vermag. Daher muß der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag, nun endlich tätig werden!
Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP schreibt dazu: „Um die Ursachen drohender Wohnungslosigkeit zu beseitigen, werden wir das Mietrecht, insbesondere dort wo Schonfristzahlungen dem Weiterführen des Mietverhältnisses entgegenstehen, evaluieren und entgegensteuern.“

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