Text der Petition
Der Bundestag möge folgenden Beschluss fassen:
In § 229 Abs. 1 Nr. 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden die Worte "als alleiniger Versicherungsnehmer" ersatzlos gestrichen.
Begründung
Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen Lebensversicherungen als Direktversicherungen von Arbeitnehmern nach dem Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers mit eigenen Beitragszahlungen aus bereits der Krankenversicherungspflicht unterliegendem Einkommen weitergeführt wurden. Die Einführung der nachgelagerten Krankenversicherungspflicht durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung unterwirft ohne Rücksicht auf die Herkunft der Beiträge die gesamte Altersvorsorge der Krankenversicherungspflicht. Eine mehrmalige Belastung von Einkommen mit Krankenversicherungsbeiträgen ist aber nicht vertretbar, solange es auch nur eine einzige Einkommensart gibt, die überhaupt nicht beitragspflichtig ist.
Die Existenz der Worte "als alleiniger Versicherungsnehmer" führt zu genau dieser erneuten Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen, wenn der Versicherte die spätere gesetzliche Entwicklung nicht voraussah (was selbstredend unmöglich ist). Die Formulierung "als alleiniger Versicherungsnehmer" ist auch in dem Kontext nicht notwendig.