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Petition 128982

Grundrechte (allgemein)

Ergänzung von Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit vom 21.12.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, Artikel 4 Absatz 1 Grundgesetz zur Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit dahingehend zu ergänzen, dass die Grundrechte aus Artikel 3 Grundgesetz nicht eingeschränkt werden dürfen.

Begründung

In sämtlichen monotheistischen Religionen werden Frauen und/oder homosexuelle Rechte abgesprochen. Das widerspricht Artikel 3 GG

Beispiele aus der Bibel:
- Desgleichen sollen die Weiber ihren Männern untertan sein …-
- Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen...

Damit steht Artikel 4 GG im Widerspruch zu Artikel 3 GG und kann zum Zwiespalt führen.

Bei konservativer Auslegung der jeweiligen Religion können Frauen, Homosexuelle usw. unterdrückt und diskriminiert werden.

Wer die konservative Auslegung der jeweiligen Religion lebt und anderen (z.B. der Ehepartnerin und oder den Kindern etc.) diese Auslegung aufzwingen will, der beruft sich auf Artikel 4 GG und die Freiheit der religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse und spricht ihnen die Rechte nach Artikel 3 GG ab.

Bei der Gestaltung unseres Grundgesetzes wurde zwar die Gleichberechtigung als Artikel des GG erkämpft – anscheinend damals aber noch nicht bedacht, dass Artikel 3 GG einmal wirklich wichtig werden könnte.

Artikel 4 (1) GG :
Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich

Erweiterung:
….solange die die Rechte aus Grundgesetz Artikel 3 nicht eingeschränkt oder missachtet werden

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