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Petition 129095

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Keine Anrechnung der Witwenrente auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II vom 26.12.2021

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass eine Witwenrente nicht mehr auf Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), umgangssprachlich Hartz 4, angerechnet wird.

Begründung

Wieso ist sie ein anrechenbares Einkommen. Der Partner hat dafür gearbeitet und eingezahlt.
Es gibt bei Hartz 4 keine gerechte Anpassung an die Erhöhungen der Lebensmittel. Überwiegend sind die Empfänger über 60 und meist auch nicht mehr im Berufsleben einzubinden.

Für die Witwenrente hat der Verstorbene gearbeitet. Es wurden dafür Steuern gezahlt.
Die Witwenrente wird auch oft erhöht, wovon der Hinterbliebene auch nichts hat, weil es gleich wieder mit Hartz 4 verrechnet wird
Im Grunde behält der Staat die Rente, wofür gearbeitet wurde ein. Das ist in meinen Augen Betrug.

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