Text der Petition
Der Bundestag möge eine eigenständige "Grundsicherung bei Behinderung" (Behindertengrundsicherung) aus der aktuellen "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" ausgliedern und Behinderten zudem Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz entsprechend ihrem Grad der Behinderung zugänglich machen. Beides könnte zu einer "Versorgung bei Behinderung" zusammengefasst werden.
Begründung
Für Behinderte gilt der Gleichstellungs- und nicht der Grundsicherungsgrundsatz.
Soweit Menschen behinderungsbedingt in ihrer Selbstversorgung eingeschränkt sind, muss der Staat nicht nur ihr Existenzminimum sichern, sondern sie genauso versorgen, wie es schon bei Behinderung durch Krieg oder Gewaltverbrechen geschieht. D.h. Versorgung darf nicht an eine bestimmte Behinderungsursache geknüpft sein.
Das Existenzminimum unterscheidet sich bei nichtbehinderten Rentnern und Behinderten grundlegend. Bei Rentnern steht Sicherung des bisherigen Auskommens im Vordergrund. Darauf ist die aktuelle Altersgrundsicherung zugeschnitten. Bei Behinderten kommen altersunabhängige und Gleichstellungsgesichtspunkte dazu, insbesondere: Max. Gleichstellung im Alltag, grundlegend höherer Aufwand für viele Alltagsbedürfnisse, Karriere, Vermögens- und Rentenbildung. Außerdem muss das Ziel sein, Behinderte soweit wie möglich (wieder) unabhängig von Fremdversorgung zu machen, nicht ihre Abhängigkeit zu zementieren. Dafür benötigen sie zusätzliche Leistungen in Form von z.B. sehr viel höheren Freibeträgen, speziellen Mehrbedarfen, aber auch Kredit-Bürgschaften, wo sinnvoll.
Diesen speziellen Bedürfnissen von Behinderten muss mit einer eigenen, an die jeweilige Behinderung angepassten Grundsicherung Rechnung getragen werden, so wie das bei Arbeitssuchenden bereits geschieht und bei Kindern geplant ist. Gleichzeitig muss eine Versorgung über das Existenzminimum hinaus stattfinden, damit Menschen nicht aufgrund einer Behinderung zu Armut verurteilt werden. Das Grundgesetz verbietet eine solche Benachteiligung.
Die Gleichstellung im Versorgungsrecht führt nebenbei zu massivem Bürokratie-Abbau für behinderte Opfer, da die Unterscheidung zwischen „Grad der Behinderung“ und „Grad der Schädigung“ wegfällt. Die langjährigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren (teilweise über ein Jahrzehnt) zur Unterscheidung von GdB- und GdS-Anteil schädigen Opfer anerkanntermaßen zusätzlich und verursachen enorme Kosten. Viele versterben auch, bevor sie jemals einen Euro sehen. Das ist grausam.
Die Verbindung von existenzsichernden und Versorgungsleistungen zu einer gemeinsamen Leistung „Versorgung bei Behinderung“ führt zu weiterem Bürokratie-Abbau.
das verfassungsgemäße bürgerliche Grundrecht auf Existenzminimum 2020 aus dem Grundgesetz streichen lassen!
Bevor also der Deutsche Bürger irgendeinen Anspruch i.V.m. Existenzminimum stellen kann, muss das Volk (die Bürger) erst Mal dafür sorge tragen, dass dieses verfassungsgemäße bürgerliche Grundrecht wieder in seiner Aussage hergestellt wird!
In seiner Aussage als -Existenzminimum-!
2020 hatte die Merkelregierung aus dem Existenzminimum,
welches nach Klarstellung des BVerfG, den Erhalt des physische und psychische Leben betrifft,
auf -Grundsicherung zum notwendigen physischen Leben- ändern lassen.
D.h. nicht nur, das rechts- und verfassungswidrig ein Grundrecht massiv geändert wurde,
sondern auch, dass der Deutsche Bürger nur noch ein Recht darauf hat sein rein körperliches Überleben sicher gestellt zu bekommen.
Psychische Gesundheit ist der Deutschen Bundesregierung völlig egal,
Gesundes Leben, zB. durch ausgewogene, gesunde Ernährung, ist der Deutschen Staatsgewalt (Bundesregierung) völlig egal.
Nach Deutscher Staatsgewalt, hat der Deutsche Bürger nur Anspruch darauf, gerade so am Leben zu bleiben!
Wenn man dem zu Grunde legt, dass dies bedeutet, dass allein durch die fehlende psychische Gesundheit (betreffend zB. das pflegen von Sozialkontakten, welches nun Mal Geld kostet); ich will mir gar nicht vorstellen wie viele; es Menschen geben wird/gibt, die sich aus psychischer Vereinsamung das Leben nehmen, dann kann man als Schlussfolgerung davon ausgehen, dass die Deutsche Bundesregierung es darauf anlegt ... (hier muss ich enden und es jedem selber überlassen den Satz zu beenden).
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Noch kurz angemerkt: Ich hatte beim BVerfG bezüglich der Streichung des Existenzminimum aus den verfassungsgemäßen bürgerlichen Grundrechte, schon 2021 schriftlich angefragt und bis Heute gar keine Reaktion erhalten.
Ich habe deswegen eine Politikerin, MdB, angeschrieben und weiß nicht ob das irgendetwas bringt.
Fakt ist, solange der Bürger blind durch das Leben läuft, nicht merkt wie Regierende dieses Landes sich nach eigenem gut düng, nach Bundesgerichtsurteilen, die Gesetze zurechtbiegen um wie bisher weiter machen zu können ohne dass diese Willkür als rechts-/verfassungswidrig dargelegt werden kann,
also, so lange ich -scheinbar- allein damit bin, der das auffällt und sich dran stört, so lange wird die Deutsche Staatsgewalt (alle Behörden, Gerichte, einschl. GKV) weiter ungestraft Willkür betreiben und weiter die bürgerlichen Grundrechte Stück für Stück abbauen!