Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Feuerwerkskörper (ausgenommen Kleinstfeuerwerke der Kategorie F1) nur an Personen mit Fachkundenachweis verkauft und von diesen abgebrannt werden dürfen. Ein Verkauf, Besitz und das Zünden von Feuerwerk der Kategorie 2 oder vergleichbar, durch Privatpersonen, ist zu verbieten.
Begründung
Durch den unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern werden zum Jahreswechsel regelmäßig in hoher Zahl Menschen und Tiere gefährdet. Hierbei kommt es immer wieder zu schweren Verletzungen, in Einzelfällen mit Todesfolge. Das gilt es zu verhindern. Zudem führen unsachgemäß abgebrannte Feuerwerkskörper immer wieder zu Bränden und schweren Sachschäden. Feuerwerkskörper, insbesondere Böller, können von politischen Extremisten manipuliert und zu tödlichen Bomben umgebaute werden. Ein Verbot des Verkaufs, des Besitzes und des Zündens von Böllern wäre somit auch auch ein Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.