Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz erlassen, dass den Datenschutzaufsichtsbehörden ermöglicht wird, sowohl der Exekutive, Legislative und der Judikative Weisungen zum Umgang, Speicherung und Verarbeitung von Daten zu erteilen. Die Datenschutzaufsichtsbehörde muss außerdem eine steuernde Rolle bei der Einführung neuer Verfahren und Maßnahmen durch alle staatlichen Stellen bekommen.
Begründung
Im Rahmen der Corona-Pandemie hat der Staat nicht nur auf die eigens entwickelte Corona-Warn-App gesetzt, sondern ebenfalls auch auf das in Expertenkreisen heftigst umstrittene Produkt "Luca".
Die Einwände der Experten wurden vom Staat jedoch teils mit dem Versprechen die Daten ausschließlich für die Zwecke der Infektionsvermeidung zu nutzen, abgetan.
Die Einwände für alle weiteren Probleme wurden scheinbar von den Abgeordneten nicht verstanden oder bewusst ignoriert.
Nun ist jedoch der Öffentlichkeit bekannt geworden, dass dieses Versprechen so durch u. a. die Staatsanwaltschaft Mainz nicht eingehalten wurde.
Deshalb stellt sich hier eine ernsthafte Vertrauensfrage in die Kompetenz der Regierung, hier für Rechtssicherheit und mehr noch in Rechtsvertrauen.
Gesetze, die nicht eingehalten werden (vor allem wenn dies durch ein staatliches Organ erfolgt) sind nutzlos.
Deshalb wird mit dieser Petition gefordert, dass zukünftig solchen Versprechen nicht mehr vertraut werden muss und die Datenschutzaufsichtsbehörde hier weitreichenden Einfluss erhält, um den Einsatz und die Entwicklung von Produkten, die den Machtmissbrauch durch staatliche Stellen ermöglichen, bereits im Keim zu ersticken.
Abschließend wird noch die Forderung hinzugefügt, der Datenschutzaufsichtsbehörde die Aufgabe zu übertragen, alle Gesetze, Prozesse, Verordnungen, Software und alle anderen durch staatliche Stellen sich in Beauftragung, Entwicklung oder Einsatz befindenden potenziell datenverarbeitenden, datenspeichernden und datenübertragenden Geräte, Verfahren und weiteres genehmigen zu müssen, bevor diese durch die Interessierte staatliche Stelle weiter verfolgt werden darf. Unabhängig von der Genehmigung soll der Datenschutzaufsichtsbehörde weiterhin ein Einspruchsrecht nach Bekanntwerden eines neuen vorher (teils oder in völle) unbekannten Sachverhaltes zustehen.