Text der Petition
Der Bundestag möge das Merkzeichen W für den Schwerbehindertenausweis einführen. Das Merkzeichen soll für Menschen mit Besonderheiten der Wahrnehmung (wie Autismus etc.) gelten. Das Merkzeichen soll einem z. B. ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder Fahrten in der ersten Klasse ermöglichen.
Begründung
Menschen mit Autismus haben oftmals eine Reizfilterschwäche.
Zu viele Reize überfordern sie und enden oft in schlimmen Zuständen, die man Shutdown, Meltdown und Overload nennt.
Besonders ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus stellt auf Grund der sensorischen Besonderheiten und mangels Vorrausschaubarkeit für viele Autisten eine große Belastung dar.
Es gibt keine Rückzugsräume, da man immer einen Mitpatienten hat.
Auch kennen sich Ärzte nur sehr schlecht mit den Bedürfnissen autistischer Menschen aus.
Daher reagieren Ärzte oft sehr ungehalten auf die Frage, ob aus medizinischen Gründen ein Einzelzimmer bezogen werden kann.
Oftmals ist eine geplante Aufnahme dann gar nicht möglich und wird seitens der Kliniken abgelehnt.
Nach den Erfahrungen von Betroffen findet das sowohl bei somatischen wie psychiatrischen Behandlungen statt.
Die Unterbringung im Einzelzimmer müsste dann selbst bezahlt werden, was für viele Patienten nicht möglich ist.
Die Krankenkassen sagen, dass die Ärzte den Bedarf für ein Einzelzimmer prüfen müssen und das dann ermöglicht werden muss.
Das passiert aber nicht, entweder wird gesagt, es ist einfach nicht möglich aus Kostengründen oder es gibt keinen Arzt, der sich mit Autismus auskennt und das beurteilen kann.
Das einfache Aushalten von der Situation im Krankenhaus kann im schlimmsten Fall zu Symptomen einer PTBS führen ebenso wie zu Weglauftendenzen und im schlimmsten Fall bleibt eine notwendige Behandlung einfach verwehrt oder wird nur unzureichend durchgeführt.
Betroffene beschreiben Krankenhausaufenthalte als traumatisch und absolut nicht aushaltbar.
Daher gehen einige Autisten noch nicht mal in akuten Situationen ins Krankenhaus.
Eine Lösung, die hier gefordert wird, ist das Merkzeichen W.
Damit wäre der Anspruch von vornerein geklärt und Ärzte müssen sich daran halten.
Außerdem kann die Notwendigkeit von einer Fachkraft für Autismus geprüft werden, die sich wirklich damit auskennt.
Da Menschen mit Behinderung laut UN-Behindertenrechtskonvention Zugang zum Gesundheitssystem haben müssen, ist hier dringend ein Handeln erforderlich.
Im Zug könnte es damit möglich sein, in der ersten Klasse zu fahren, damit man sich (gerade in der akuten Reizüberflutung) den ruhigsten Platz im Zug suchen kann.
Auch für andere Menschen könnte das Merkzeichen sinnvoll sein.
Umgangssprachlich: Endlich ein Dokument, dass dazu dient nicht immer dem Rechtfertigungszwang und dem damit verbundenem kräftezehrendem unötigem Lebenskampft ausgesetzt zu sein.
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Indirekt auf jeden Fall auch betroffen ist nämlich folgendes.... Das verstehen die meisten aber einfach nicht.
§ 52 SGB V Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.
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Warum? JEDER ist also dazu verpflichtet seine Gesundheit auch zu pflegen. Ist mir z. B. als Authist bewusst, dass sich bestimmte Reizeflutungen negativ auf meine Gesundheit auswirken, dann bin ich auch dazu verpflichtet diese Situationen zu vermeiden. Andererseitz habe ich dazu aber keine Berechtigung von offizieller Seite. Ich kann also meine Pflicht gar nicht erfüllen, wenn ich dazu nicht das entsprechende Recht habe.
Je öfter ein Mensch solche psychischen Schübe erleiden muss je negativer wirkt sich dies auf Dauer auch auf den Gesundheitszustand aus. Was nachhaltig bedeutet, dass die Kosten der Behandlung unüberschaubar werden.
Dabei spielt es keine Rolle welche Art von seelischer oder psychischer Erkrankung vorliegt. Ist die geistige/seelische/psychische Wahrnehmung betroffen ist das nicht von aussen ersichtlich, kann aber ebenso zu Einschränkungen führen wie ein fehlendes Bein. Diese Tatsachse ist immer noch nicht in den Köpfen angekommen. Und solange die Politik sich streubt dies endlich auch offizell anzuerkennen, wird sich das auch nicht ändern.
Die offizielle Annerkennung einer Behinderung IST der Schwerbehindertenausweis! Auf dieser Annerkennnung wird folgendes festgehalten >>>
Dafür IST dieser Ausweis nun einmal da!
G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung
H — Hilflosigkeit
Bl — Blindheit
Gl — Gehörlosigkeit
TBl — Taubblindheit
B — Begleitperson
1 Kl — 1. Klasse
RF — Rundfunk/Fernsehen
Zugehörigkeit zu Sondergruppen
Kriegsbeschädigt
EB — Entschädigungsberechtigt
VB — Versorgungsberechtigt
Weitere Merkzeichen nach Landesrecht
HS — Hochgradig Sehbehindert (Mecklenburg-Vorpommern)
T — Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst (Berlin)
Und es fehlen immer noch die seelischen & psychischen Wahrnehmungsbehinderungen. Körperliche jeodch wie wie BI oder aG, werden hier breits dokumentiert.
Somit wird NICHT annerkannt, dass AUCH durch seelische-/psychische-/geistige-/kognetive- usw.- Erkrankungen erhebliche Nachteile für Menschen entstehen!