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Diskussion zur Petition 129760

Inklusion und Teilhabe

Einführung des Merkzeichen W für den Schwerbehindertenausweis vom 16.01.2022

Diskussionszweig: ! Ja !

FunghiShroom | 02.03.2022 - 12:37 (Zuletzt geändert am 02.03.2022 - 12:43 von FunghiShroom )

! Ja !

Anzahl der Antworten: 0

Ein Nachweis über den Status als schwerbehinderter Mensch, den Grad der Behinderung und !!! weitere gesundheitliche Merkmale !!!, IST die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Rechten und !!!!!!! Nachteilsausgleichen !!!!.


Umgangssprachlich: Endlich ein Dokument, dass dazu dient nicht immer dem Rechtfertigungszwang und dem damit verbundenem kräftezehrendem unötigem Lebenskampft ausgesetzt zu sein.

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Indirekt auf jeden Fall auch betroffen ist nämlich folgendes.... Das verstehen die meisten aber einfach nicht.

§ 52 SGB V Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden

(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.

(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.

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Warum? JEDER ist also dazu verpflichtet seine Gesundheit auch zu pflegen. Ist mir z. B. als Authist bewusst, dass sich bestimmte Reizeflutungen negativ auf meine Gesundheit auswirken, dann bin ich auch dazu verpflichtet diese Situationen zu vermeiden. Andererseitz habe ich dazu aber keine Berechtigung von offizieller Seite. Ich kann also meine Pflicht gar nicht erfüllen, wenn ich dazu nicht das entsprechende Recht habe.

Je öfter ein Mensch solche psychischen Schübe erleiden muss je negativer wirkt sich dies auf Dauer auch auf den Gesundheitszustand aus. Was nachhaltig bedeutet, dass die Kosten der Behandlung unüberschaubar werden.

Dabei spielt es keine Rolle welche Art von seelischer oder psychischer Erkrankung vorliegt. Ist die geistige/seelische/psychische Wahrnehmung betroffen ist das nicht von aussen ersichtlich, kann aber ebenso zu Einschränkungen führen wie ein fehlendes Bein. Diese Tatsachse ist immer noch nicht in den Köpfen angekommen. Und solange die Politik sich streubt dies endlich auch offizell anzuerkennen, wird sich das auch nicht ändern.

Die offizielle Annerkennung einer Behinderung IST der Schwerbehindertenausweis! Auf dieser Annerkennnung wird folgendes festgehalten >>>

Dafür IST dieser Ausweis nun einmal da!

G — Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
aG — Außergewöhnliche Gehbehinderung
H — Hilflosigkeit
Bl — Blindheit
Gl — Gehörlosigkeit
TBl — Taubblindheit

B — Begleitperson
1 Kl — 1. Klasse

RF — Rundfunk/Fernsehen
Zugehörigkeit zu Sondergruppen

Kriegsbeschädigt
EB — Entschädigungsberechtigt
VB — Versorgungsberechtigt

Weitere Merkzeichen nach Landesrecht
HS — Hochgradig Sehbehindert (Mecklenburg-Vorpommern)
T — Teilnahmeberechtigung am Sonderfahrdienst (Berlin)


Und es fehlen immer noch die seelischen & psychischen Wahrnehmungsbehinderungen. Körperliche jeodch wie wie BI oder aG, werden hier breits dokumentiert.

Somit wird NICHT annerkannt, dass AUCH durch seelische-/psychische-/geistige-/kognetive- usw.- Erkrankungen erhebliche Nachteile für Menschen entstehen!
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