Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Gebührenordnung für die Ausstellung von elektronischen Aufenthaltstiteln zu verändern und den Kosten des Personalausweises anzugleichen.
Begründung
Nach der Verordnung BGBl. I S. 1477 zahlen Bundesbürger für die Ausstellung eines Personalausweises einen Betrag von Euro 37,- Es gibt Ermäßigungen, hier: "(6) Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist".
Ganz anders aber die Kosten für ID-Karten „Aufenthaltstitel“. Unter bestimmten Bedingungen kann ein Ausländer eine ID-Karte (blaue Karte) "Aufenthaltstitel" erhalten, wobei die Bestimmungen für diese Karte nicht in allen Fällen eindeutig sind. So erhalten auch Ausländer, die eine soziale Tätigkeit im Rahmen des BfD oder FsJ zugunsten der Bundesrepublik Deutschland leisten auch eine solche ID-Karte.
(Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945))
Diese Menschen haben aber kein Einkommen, sie erhalten nur ein geringes Taschengeld. Sie zahlen jedoch keine Euro 37,- wie für einen Personalausweis, sie müssen eine Gebühr von Euro 100,- zahlen.
Diese Gebühr ist unsozial, ausländerfeindlich und diskriminierend.
Es wird gebeten die Gebührenordnung für ID-Karten "Aufenthaltstitel" so zu verändern, dass keine Diskriminierung entsteht.