Text der Petition
Mit der Petition wird eine Änderung des Einkommensteuergesetzes dahingehend gefordert, dass beide Elternteile, die nach der Trennung ihr gemeinsames Kind zu gleichen Teilen im sogenannten Wechselmodell betreuen, die Steuerklasse II erhalten.
Begründung
Nach einer Trennung eines Ehepaares kann ein gemeinsames Kind melderechtlich nur einen Hauptwohnsitz haben. Vom Hauptwohnsitz hängt regelmäßig die Auszahlung des Kindergeldes an das dort wohnhafte Elternteil ab. Zudem kann dieses Elternteil regelmäßig in die günstigere Steuerklasse II wechseln.
Betreuen beide Elternteile das gemeinsame Kind im sogenannten Wechselmodell zu gleichen Teilen, kann das andere Elternteil, bei dem das Kind nicht gemeldet ist, trotz gleichem Betreuungsaufwand nur die Steuerklasse I erhalten. Dies stellt eine klare Steuerungerechtigkeit dar und muss behoben werden.
Betreuen beide Elternteile nach einer Trennung das Kind im Wechsel, sollten auch beiden Elternteile die günstigere Steuerklasse ll zugestanden werden.
Gleichzeitig müsste es möglich sein, das Kind (die Kinder) an beiden Wohnsitzen anzumelden (ggf. 1. und 2. Wohnsitz).
Dieses kann ggf. für die Anmeldung im Kindergarten und für die Auswahl der Schulen wichtig sein.