Text der Petition
Falsche Priorität der Freiheitsentzugsregelung bei an Demenz erkrankten Patient*innen.
Es soll die in den diversen Gesundheitseinrichtungen immer wieder vorgebrachte Freiheitsentzugsregelung den Sicherheits- bzw. Schutzvorkehrungen nachgestellt werden.
Begründung
Bereits vor Ausbruch der Pandemie konnte ich bei einem nahen Angehörigen in den diversen Einrichtungen wie Krankenhaus, Reha-Klinik, Pflege- und Altenheim feststellen, dass der Schutz mit entsprechenden Vorkehrungen von an Demenz erkrankten Patient*innen immer wieder mit demselben Argument des Freiheitsentzugs nachrangig behandelt wird und bisweilen keinerlei Schutzvorkehrungen getroffen werden.
Der eigentliche Grund für diese Vorgehensweise dürfte jedoch, wie auch die Pandemie vor Augen geführt hat, die seit Jahren angespannte Pflegekraft- bzw. Personalsituation in den einzelnen Einrichtungen sein mit für Demenzkranke fatalen bis hin zu tödlichen Folgen.
Insbesondere könnten Stürze der Patient*innen und in Folge weitere Verletzungen mit zusätzlichen Behandlungskosten vermieden werden, wenn die Patient*innen entsprechend personell und oder technisch überwacht würden.
Eine an Demenz erkrankte Person kann nämlich eigentlich nicht mehr unterscheiden, ob die eine oder andere Sicherheitsmaßnahme zum Freiheitsentzug führt, so dass aus meiner Sicht den Sicherheitsvorkehrungen hier höhere Priorität einzuräumen ist.
Im Zuge der eventuell angedachten Reformierung des Gesundheitswesens, eventuell weg von rein an Gewinn orientierten hin zu qualitativ hochwertigen, kostendeckend arbeitenden Einrichtungen mit guten Arbeitsbedingungen und entsprechend höherer Entlohnung des Pflegepersonals, einhergehend mit einer seit Jahrzehnten überfälligen Digitalisierung, könnte der Pflegekraft- und damit der Betreuungsmangel auch der Demenzkranken wohl bereits kurzfristig beseitigt werden.
Im Rahmen der Digitalisierung wären im Weiteren zusätzliche technische Einrichtungen wie Kamera- bzw. Wärmebildkamera in Verbindung mit einer entsprechenden Software (z. B. KI-System) zur Unterstützung des Pflegepersonals für die Überwachung eines Demenzkranken anzudenken.
Natürlich kann und soll das klassische Gitterbett wieder eingesetzt werden, um ein nicht anderweitig technisch überwachtes, unbeobachtetes Aufstehen des Patienten insbesondere während der Nacht zu erschweren bzw. zu verhindern.