Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, denjenigen in den Aussiedlungsgebieten im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) lebenden Angehörigen der deutschen Minderheiten, für die die gesetzliche Kriegsfolgenschicksalsvermutung gilt, sowie ihren Ehegatten und Abkömmlingen den Zugang zu den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten – an die deutschen Minderheiten gerichteten – Ausbildungs- und Austauschprogramme zu erleichtern sowie zusätzliche Programme für sie zu veranlassen.
Begründung
Der deutsche Staat bekennt sich – wie es offiziell heißt – seiner historischen Verantwortung für das besondere Kriegsfolgeschicksal der Deutschen in Ost- und Südosteuropa sowie in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.
Als Ausdruck dieser Verantwortung versteht sich unter anderem die Aufnahme der Spätaussiedler.
Der Staat bemüht sich auch darum, den Betroffenen eine Alternative zur Übersiedlung nach Deutschland anzubieten, indem er verschiedene Ausbildungs- und Austauschprogramme für die deutschen Minderheiten veranlasst und fördert.
Dabei erfolgt die Zulassung für diese Programme – was die ehemalige UdSSR betrifft – in der Regel nach Vorlage alter kirchlicher oder sowjetischer amtlicher Papiere (eigener oder der Vorfahren) mit der eingetragenen deutschen Volkszugehörigkeit (nach den Gesetzen der UdSSR).
Die Eigenschaften des Kriegsfolgeschicksals nach dem BVFG werden dabei nicht geprüft.
So können an diesen Programmen die Nachkommen der deutschen Vertriebenen oder der ständigen Vertreibungsgefahr Ausgesetzten und die, deren Vorfahren sich zum 22.06.1941 nicht mehr zum Deutschtum bekannt hatten und von ethnischer Unterdrückung verschont blieben, oder auch die Nachkommen bspw. eines ranghohen sowjetischen Staatsfunktionärs mit repressiv-politischen Funktionen gleichermaßen teilnehmen.
Zwar ist die breite Zielgruppe, an die diese Programme gerichtet sind, zu begrüßen, aber aufgrund der knappen Kapazitäten und der begrenzten Fördermittel, was insbesondere für den Jugendaustausch und Stipendien für Sprachkurse des Goethe-Instituts gilt, stellt sich oft die Frage nach einer Priorisierung.
Es ist meiner Ansicht nach nötig, der schlechten finanziellen Stellung der betreffenden Familien, ihrem nicht selten niedrigeren Bildungsniveau und ihren oft abgelegenen Wohnorten – alles Folgen der durch den Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion verursachten Vertreibungsmaßnahmen und Enteignungen, zahlreichen Verbote und anderen fortwirkenden Benachteiligungen in der UdSSR – Rechnung zu tragen.
Ginge es um die Aufnahme nach dem BVFG, wären die Nachkommen z. B. eines „Nomenklatura“-Mitglieds aufgrund des § 5 BVFG in der Regel davon ausgeschlossen. Hier haben sie aber öfters durch ihre Lebensumstände einen Vorteil.
Dieser Vorteil muss meines Erachtens durch Quoten und andere Maßnahmen für die Personengruppe im Sinne dieser Petition ausgeglichen werden.
Hätten alle Aufnahmewilligen, die sämtliche Aufnahmevoraussetzungen nach dem BVFG erfüllen, auch Aufnahme finden können, wäre dadurch die Frage nach der Gerechtigkeit größtenteils erledigt. Dies ist aber leider nicht der Fall.
Es gibt manche aus gemischten Ehen Stammende, die (rechtlich bedingt) aus familiären Gründen auf die Übersiedlung verzichten müssen, und manche der seinerzeit Abgelehnten, die durch eine rechtliche Konstellation von der Aufnahme ausgeschlossen bleiben.
(Eine Erläuterung erfolgt in der anschließenden Petition zur Feststellung der gesetzlichen Merkmale des Kriegsfolgeschicksals.)
Auch die 1. Nachkriegsgeneration ist jetzt im Rentenalter und werden an einem Neustart im Ausland oder auch daheim kaum iinteressiert sein.
Also welches Bedürfnis welcher Zielgruppe soll diese Petition unterstützen?