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Petition 130411

Nebentätigkeit der Beamten

Änderung der Bundesnebentätigkeitsverordnung vom 01.02.2022

Text der Petition

Mit der Eingabe wird eine Erhöhung der Vergütungsobergrenze in § 6 Absatz 2 Bundesnebentätigkeitsverordnung für alle auf 5.400 Euro jährlich, bzw. 450 Euro monatlich gefordert.

Begründung

Viele Beamte & Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten nebenberuflich auf 450,00 € Basis um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Oft findet sie durch Ihre hauptberufliche Tätigkeit Minijobs im öffentlichen Dienst.
Bsp. Finanzbeamter bei der Stadtkasse, Polizeibeamter bei den Ordnungsbehörden, Krankenschwester bei einer Kita, Straßenmeister als Hausmeister einer Kirche, Lehrerin in einem Kita, Städtische Mensaarbeiter als Kassier in einem Schwimmbad usw.

Laut der Bundesnebentätigkeitsverordnung dürfen diese Personengruppe nicht den jährlichen Zusatzverdienst von 5.400,00 € / 450,00 € monatlich eines Minijobs verdienen, obwohl so angemeldet, sondern in der Besoldungsgruppe A1-A8 bzw. EG1-EG8, 3.700,00 € / 308,33 € monatlich.

Daher kommt es zu der absurden Situation, dass eine Krankenschwester, die nebenberuflich in der Kita auf 450,00 € Basis arbeitet und somit einen Jahreszusatzverdienst von 5.400,00 € hat, im Folgejahr ihrem Dienstherrn (z. B. öffentliches Krankenhaus) 1.700,00 € als Ablieferungspflicht zahlen muss. Arbeitet sie jedoch nebenberuflich auf Minijobs-Basis in der Privatwirtschaft findet diese Regelung keine Anwendung und sie darf die Höchstgrenze von 450,00 € monatlich / 5.400,00 € erhalten.

Profiteur einer Anpassung dieses Gesetzes wären nicht nur die fleißig Arbeitenden, sondern auch der öffentlichen Dienst selbst auf der Suche nach Fachkräften.

Daher wird in der Petition gefordert, dass alle Beamten, Angestellten ö. D, Arbeiter ö. D. in einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst den Höchstbetrag eines Minijobs (aktuell 450,00 € monatlich / 5.400,00 €) zusätzlich verdienen dürfen ohne Ablieferungspflicht an den Dienstherrn.

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