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Diskussion zur Petition 130482

Digitalisierung

Verabschiedung eines Digitalisierungsgesetzes zur Stärkung der digitalen Souveränität vom 04.02.2022

Diskussionszweig: finanzieller Steuerungsmechanismus

geexoh | 19.02.2022 - 10:20

finanzieller Steuerungsmechanismus

Anzahl der Antworten: 0

So ein Gesetz wird nie ohne Ausnahmen verabschiedet werden, und das ist nicht einmal hinderlich.

Anstatt aber den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich mit viel bedrucktem Papier und einer Ausnahmegenehmigung der gewünschten Richtung zu entziehen, sollte die ausnahmslos verpflichtende Regelung beschlossen werden, dass diejenigen, die öffentliches Geld für Software (und Hardware?) ausgeben, die nicht FOSS ist (und auch nicht der öffentlichen Hand gehört, aber frei zugängliche OSS ist, ohne unter einer freien Lizenz zu stehen), z.B. 5% der realen Ausgaben (nicht nur der ursprünglich mal geplanten) in einen FOSS-Topf einzahlen müssen.

Wenn irgendwo beim Bund FOSS eingeführt wird, darf diejenige Instanz sich zusätzlich zu ihrem normalen Budget dort bedienen. Großzügig, wenn die Software erst entwickelt werden muss, und in geringerem Umfang eventuell auch dann, wenn schon vorhandene FOSS für den konkreten Einsatz angepasst wird (und diese Anpassung die Software für andere Einsatzorte relevant attraktiver macht).

Mit so einem finanziellen Hebel könnte man auf formale Zwänge womöglich ganz verzichten. Man könnte mit 5% starten und diesen Wert in vorab bekannter Weise steigen lassen, so dass die Verwaltung sich darauf einstellen kann, dass sie in zehn Jahren auf ihre Nicht-FOSS-Ausgaben 25% draufschlagen muss. Da die bis dahin bestehende FOSS-Variante nur 10% der anschaffungsbezogenen Kosten verursacht, werden diejenigen Verantwortlichen, die dem Steuerzahler das dann immer noch erklären wollen, rar gesäht sein.
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