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Petition 130508

Recht der Schuldverhältnisse

Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen durch den Eigentümer vom 05.02.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Räum- und Streupflicht nicht auf andere als den Eigentümer selbst umgelegt werden kann.

Begründung

Der Eigentümer einer Straße, eines Gehweges usw. ist für die Räum- und Streupflicht verantwortlich. Diese muss während der gesetzlich geregelten Zeiten erfüllt werden. Das Umlegen auf Anlieger bzw. Nicht-Eigentümer ohne weitere Sonderrechte am z. B. Gehweg sollen grundsätzlich unzulässig sein.
Eigentum verpflichtet. Unangenehme Aufgaben auf andere per Satzung abzugeben ist meiner Meinung nach nicht korrekt. Bei der umgelegten Räum- und Streupflicht werden Gesundheitszustand, Arbeitszeiten usw. nicht berücksichtigt. Das was der öffentliche Träger nicht erreichen kann erwartet er von anderen denen dieser Bereich garnicht gehört und die oftmals gar nicht in der Lage dazu sind diese Pflicht einzuhalten bzw ständig zu gewährleisten. Das beauftragen von Unternehmen für die oftmals geringen Flächen ist teuer und unwirtschaftlich. Die Räum- und Streupflicht sollte professionell vom Eigentümer erfolgen. Andererseits muss man überlegen, ob nicht nur die Räum- und Streupflicht umgelegt wird, sondern das Eigentum des z. B. Gehwegs auf den angrenzenden Grundstückseigentümer übergeht. Dann sind allerdings auch Sonderrechte möglich. Pacht oder Entschädigung für im Boden verlegte Leitungen.

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