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Petition 130803

Ausbildungsförderung

Anpassung des Aufstiegs-BAföG (AFBG) an die Fachschulausbildung der staatlich anerkannten Erzieher*innen vom 15.02.2022

Text der Petition

Ich fordere die Anpassung des Aufstiegs-BAföG (AFBG) an die Fachschulausbildung der staatlich anerkannten Erzieher*innen.
Das Zugänglichmachen des AFBGs für diese Ausbildung ist ein richtiger und wichtiger Schritt gewesen, leider nicht ausreichend genug!
Die nicht vollständige Anerkennung der integrierten Praktika
Der Wegfall der Förderung bei Fehlzeiten
Förderung in Vollzeit wird nicht länger als drei Jahre gewährt.

Begründung

Das oben geschilderte Anliegen betrifft aktuell Schüler*innen in Ausbildung zum/r Erzieher*in an insgesamt 124 Fachschulen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Brandenburg, Berlin und Sachsen. Diese rein schulische Ausbildung ist als Vollzeitmaßnahme nach dem AFBG förderfähig, wenn sie mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst und sie innerhalb von 36 Kalendermonaten abgeschlossen werden kann. Und pro Ausbildungsjahr mindestens 70 Prozent der Wochen mindestens 25 Unterrichtsstunden stattfinden. Die Ausbildung besteht zu etwas mehr als einen Drittel aus einem berufspraktischen Anteil (z. B. in Schleswig-Holstein zehn Wochen im 1. Lehrjahr, zehn Wochen im 2. Lehrjahr und 20 Wochen im 3. Lehrjahr.) Obwohl Pflichtpraktika integrale Bestandteile der Ausbildung sind und diese Praxiszeiten von ausgebildeten Lehrkräften begleitet werden, gelten diese nicht als förderfähige Unterrichtsstunden, Durch diese Regelung sin die Schüler*innen gezwungen, im dritten Jahr ihrer Ausbildung das Praktikum verkürzen zu müssen, mit denselben inhaltlichen Ansprüchen. Das Praktikum leidet darunter qualitativ und persönlich. Dabei sind die Praxiswochen ein elementar wichtiger Baustein zur Qualifizierung. Hier muss es eine Anpassung geben.
Darüber hinaus wird das AFBG nur gezahlt, wenn die vorgegebene Stundenzahl abgeleistet wird. Sobald Unterricht ausfällt und dann noch ein persönlicher Ausfall vorliegt, kann es sein, dass die vorgegebenen Stunden nicht erreicht werden. Dies führt zu hohem Druck bei den Betroffenen und ggf. zu Rückzahlungsforderungen seitens der Investitionsbank.
Die Unterrichtszeiten in Präsenz werden von den Schulen erfasst und an die Investitionsbank weitergeleitet. (Die Unter-richtszeiten der Student*innen, welche ein normales BAföG erhalten, werden nicht so erfasst.)
Die Förderung der Ausbildung wird nicht länger als drei Jahre gewährt. Sobald ein/e Schüler*in aus persönlichen Gründen oder Krankheit ein Lehrjahr wiederholen muss, entfällt die Förderung. Oder ist nur mit hohem bürokratischem Aufwand und persönlicher Rechtfertigung weiter möglich.

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