Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 131126

Deutscher Bundestag

Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 24.02.2022

Diskussionszweig: Bereits die Petitionsforderung lässt aufhorchen

Heinz 548 | 18.03.2022 - 02:17

Bereits die Petitionsforderung lässt aufhorchen

Anzahl der Antworten: 4

Was ist für wen schädlich im Lobbyregistergesetz gelistet zu sein? Wäre doch eine neutrale Bewertung -wie auch immer gestaltet- ein hervorragendes Zeichen und zwar ein positives, national und international.

Otext der Petition: „Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, deutlich zu machen, dass wissenschaftliche Politikberatung kein Lobbyismus ist.“

AW: Wow! Wer garantiert das? Wenn ich mir die Historie so vor Augen führe, dabei „wissenschaftliche Beratung“ und Politik betrachte, komme ich zwangsläufig zu einem Ergebnis, dass „Wissenschaft“ durchaus reine Privatangelegenheit war, welche sich nicht selten monetär recht angenehm für die „Wissenschaftler“ gestaltete.


Otext der Petition: „Wissenschaftliche Politikberatung basiert auf der sorgfältigen Erhebung, Auswertung und Analyse von Daten, deren Ergebnisse für Politikempfehlungen genutzt werden können.

AW: Das bestreitet sicherlich niemand. Die Frage ist aber ob in einer Beratung nicht auch persönliche Referenzen und Präferenzen zielgerichtet einfließen um etwas zu bewirken. Sicherlich kann wissentlich, nichtwissentlich und sogar bewusst unterschwellig auch eine Beratung nicht nur wissenschaftliche Fakten beinhalten, sondern auch durch Emotionen Fakten vermitteln, welche direkte Einflüsse auf politische und/oder gesellschaftliche Entscheidungen haben.

Da auch Wissenschaftler dazu neigen ihren Arbeitsplatz zu erhalten und völlig legitim an Karriere gelegen ist, ist durchaus denkbar, dass im Sinne des eigenen Arbeitgebers, des Dienstherren oder des Auftraggeber „wissenschaftliche“ Statements abgegeben werden. Ein schönes Beispiel wären Statistiken, die je nach Lage u. Erfordernis ein gewünschtes Ergebnis hervorbringen. Dazu müsste die Statistik nicht gefälscht sein, sondern „nur“ entsprechend „wissenschaftlich“ interpretiert werden.

Wissenschaft ist per definitionem kritisch. Warum also soll „die Wissenschaft“ nicht einer Beurteilung im Sinne des Lobbyregistergesetzes offen gegenübertreten?


Otext der Petition: „Wissenschaftliche Politikberatung ist daher keine Sammlung von persönlichen, parteipolitisch oder anders gefärbten Meinungen und schon gar nicht eine politische Beeinflussung aus ökonomischen Interessen oder aus gesellschaftlichen und Standesvertretungen.“

AW: Wer stellt das sicher? Wer wacht hierüber? Wobei sich die Fragen stellen: Wie viele Wissenschaftler haben ein Parteibuch? Wie viele Wissenschaftler bekommen genau deshalb einen (Beratungs)Auftrag aus der eigenen Partei?

Wer einen Sumpf trockenlegen will, darf nicht die Frösche fragen.
13 Personen finden diesen Beitrag hilfreich