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Petition 131281

Fördermaßnahmen im Rahmen der Elektromobilität

Änderung der Richtlinie für die Umweltprämie vom 26.02.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die "Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)" insoweit angepasst wird, dass für die Förderung als Zuwendungsvoraussetzung nicht das Zulassungsdatum, sondern das Datum der Bestellung/Beauftragung des Fahrzeuges maßgeblich ist.
Insbesondere für die Innovationsprämie, bei der die Zulassung bis Ende 2022 Voraussetzung ist, wird gefordert, bei Neuwagen das Bestelldatum als Maßgabe zu verwenden.

Begründung

Die aktuellen Lieferzeiten der Automobilhersteller sind sehr intransparent, unberechenbar und lang. Bestellungen werden größtenteils nach mehr als neun Monaten geliefert. Dies hat zur Folge, dass die Begrenzung der Innovationsprämie auf eine Zulassung bis Ende 2022 somit fast nicht mehr einhaltbar ist (Stand 26.02.2022). Die Mitbürgerinnen und Mitbürger kalkulieren bei ihrer verbindlichen Bestellung die Förderungen mit ein, riskieren jedoch, ihr Fahrzeug erst im Jahre 2023 zu erhalten und somit einen finanziellen Nachteil zu erlangen.
Daher sollte das verbindliche Bestell- bzw. Beauftragungsdatum als Maßgabe verwendet werden. Hierbei kann als Gegenargument eingebracht werden, dass dieses Vorgehen das Risiko birgt, dass viele Fahrzeuge bestellt, aber nicht zugelassen werden. Um einen Missbrauch in dieser Hinsicht abzuwenden, kann hier als Voraussetzung zusätzlich bestimmt werden, dass das Fahrzeug nach der Lieferung/Übergabe binnen einer zu definierenden Zeit (zum Beispiel einem Monat) zugelassen werden muss.

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