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Diskussion zur Petition 131315

Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer

Aufenthaltstitel nach § 22 AufenthG für Deserteure der russischen Streitkräfte vom 27.02.2022

Diskussionszweig: Petitionsforderung bereits heute gegeben

Heinz 548 | 03.05.2022 - 18:38

Petitionsforderung bereits heute gegeben

Anzahl der Antworten: 9

Dann schauen wir doch mal was die deutsche Gesetzgebung zum Straftatbestand „Fahnenflucht“ oder „Desertion“ so alles sagt:

„Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt oder ihr fernbleibt, um sich der Verpflichtung zum Wehrdienst dauernd oder für die Zeit eines bewaffneten Einsatzes zu entziehen oder die Beendigung des Wehrdienstverhältnisses zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. (§ 16 - Wehrstrafgesetz (WStG)).

Ich schätze, dass auch Russland ein ähnlich lautendes Gesetz hat, welche sich Soldaten zu unterwerfen haben. Es sollte also Recht mit Unrecht aufgewogen werden?

Und ja: Ein Aufruf zur Desertion käme in D einer Wehrkraftzersetzung gleich. Störpropaganda gegen die Bundeswehr ist eine Straftat, die in Deutschland in § 109d des Strafgesetzbuches erfasst ist.

Und nein, Deutschland hat nicht dafür zu sorgen, dass russische Soldaten in innere Konflikte gelangen und abzuwägen haben, Desertion ja oder nein. Wenn, wäre das eine ureigene persönliche Entscheidung.

Zudem: Bereits die Genfer Flüchtlingskonvention definiert einen Flüchtling als Person, die (...) „wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“

Folgerichtig ist die Petitionsforderung bereits heute gegeben.
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AnnaThurner | 26.05.2022 - 02:41

Beitrag gelöscht

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Nutzer4902401 | 04.05.2022 - 18:40

@ Randberliner | heute - 00:19

Zitat: von Randberliner
Ich will Selensky und seine Leute keineswegs als Unschuldslämmer bezeichnen. Mag durchaus sein, dass auch sie zur Eskalation der Stuation beigetragen haben. Wenn man jedoch das Ausmaß des menschlichen Elends betrachtet, fällt es einem doch sehr schwer, Verständnis für Putins Krieg aufzubringen geschwege denn, diesen zu rechtfertigen. Wer in dieser Situation seinem Gewissen gehorcht, verdient meinen Respekt - und meine Mitzeichnung!


Wie genau sollen "Selensky und seine Leute" denn "zur Eskalation der Stuation beigetragen haben"? Außer durch ihre bloße Existenz und dem Beharren auf geltende völkerrechtliche Verträge? Von der UN-Charta bis zum Budapester Memorandum?

Putin an den Rest der Welt: Wer Atomwaffen und Souveränität hat, soll ersteres behalten und letzteres zu bewahren. Wer noch keine hat, sollte sich welche besorgen. Wer überfallen werden will, sollte auf sie verzichten.

Es fällt Ihnen schwer, da Verständnis für Putin aufzubringen??? Aber Sie bringen es trotzdem auf? Also, ich bringe da genau null Verständnis auf. Weder für Putin noch für die 80% der Russen, die ihm die Stange halten. Die leiden unter Imperiumsphantomschmerzen, Revisionismus und Revanchismus? Hard Luck. Darunter hatten "unsere" Urgroßeltern auch gelitten. Die versuchte Kur hat es nicht besser gemacht. Aber genau das versuchen Russland und Putin gerade. Dabei hatten die nicht mal sowas wie einen Versailler Vertrag oder eine Hyperinflation oder eine Weltwirtschaftskrise, über den sie sich beschweren könnten.

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Nutzer4902401 | 04.05.2022 - 18:36

@ Kai Burghardt | gestern - 22:19

Zitat: von Kai Burghardt
Zitat: von Nutzer4902401
Mich würde vor allem interessieren wie es ein russischer Deserteur bis nach Deutschland schafft, um diesen "22 in Anspruch zu nehmen? […]
Das wüßte ich auch zu gern. Und mal ganz realistisch, bis der PetA über diese Petition überhaupt berät, sieht die Situation bzgl. der Ukraine wieder ganz anders aus. Vielleicht wird dann Rußland Asylrecht für deutsche Deserteure anbieten, wer weiß.


Soso, "Rußland Asylrecht für deutsche Deserteure anbieten" ... da ist jemand immer noch geistig im zweiten Weltkrieg gefangen ... nein, das würden dann eher deutsche Kriegsgefangene und verschleppte deutsche Zivilisten sein.

Deutsche "Deserteure" darf Russland dann gerne behalten. Eigentlich jetzt schon. Nur, so blöd sind nicht mal die eifrigsten und eiferndsten Putinversteher, dass sie ihren Hintern dahin bewegen, wo sich ihr Maul befindet, in ihr gelobtes Land zu ihrem gelobten Propheten. Leider.

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schachsommer12 | 04.05.2022 - 07:14

Zitat: von Randberliner
Jemandem eins auf die Rübe zu hauen ist auch eine Straftat. Zahlreiche weitere Beispiele ließen sich anführen. Es kommt doch darauf an, WARUM man so etwas tut. Das kann in manchen Fällen durchaus durch Recht und Gesetz gerechtfertigt sein.
Zitat:
Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Randberliner | 04.05.2022 - 00:19

Jemandem eins auf die Rübe zu hauen ist auch eine Straftat. Zahlreiche weitere Beispiele ließen sich anführen. Es kommt doch darauf an, WARUM man so etwas tut. Das kann in manchen Fällen durchaus durch Recht und Gesetz gerechtfertigt sein.

Ich will Selensky und seine Leute keineswegs als Unschuldslämmer bezeichnen. Mag durchaus sein, dass auch sie zur Eskalation der Stuation beigetragen haben. Wenn man jedoch das Ausmaß des menschlichen Elends betrachtet, fällt es einem doch sehr schwer, Verständnis für Putins Krieg aufzubringen geschwege denn, diesen zu rechtfertigen. Wer in dieser Situation seinem Gewissen gehorcht, verdient meinen Respekt - und meine Mitzeichnung!

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schachsommer12 | 03.05.2022 - 23:58

Und nicht zu vergessen:

Zitat:
Die Angehörigen der russischen Streitkräfte in der Ukraine sollen hierüber aktiv informiert werden.

Na, wenn Russland/Putin das mal dann nicht als aggressives Abwerben oder gar Kriegseintritt versteht.

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Kai Burghardt | 03.05.2022 - 22:19

Zitat: von Nutzer2917297
Desertation ist eine Straftat (auch in Deutschland) und kein Asylgrund.
Die Anwendbarkeit des StGB-AT ergibt sich aus Art. 1 Ⅰ EGStGB, § 3 Ⅰ WStG. Die Desertation an sich, § 16 WStG, ist nur für Bundeswehrsoldaten möglich, § 1 Ⅰ WStG. Hinsichtlich Soldaten der Streitkräfte der Russischen Föderation käme höchstens eine Anstiftung bzw. Beihilfe in Betracht, § 1 Ⅳ WStG.

Zitat: von Nutzer4902401
Mich würde vor allem interessieren wie es ein russischer Deserteur bis nach Deutschland schafft, um diesen "22 in Anspruch zu nehmen? […]

Das wüßte ich auch zu gern. Und mal ganz realistisch, bis der PetA über diese Petition überhaupt berät, sieht die Situation bzgl. der Ukraine wieder ganz anders aus. Vielleicht wird dann Rußland Asylrecht für deutsche Deserteure anbieten, wer weiß.

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Nutzer4902401 | 03.05.2022 - 19:04

Mich würde vor allem interessieren wie es ein russischer Deserteur bis nach Deutschland schafft, um diesen "22 in Anspruch zu nehmen? Ein kleiner Clemens Forell?

Zwischen Russland bzw. Ukraine liegen ja noch ein paar EU-Staaten. Ganz zu schweigen von der Westukraine selbst.

Und dann gibt es ja die ganze Bandbreite des Asylrechts.

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Nutzer2917297 | 03.05.2022 - 18:57

Ich halte dagegen.

Desertation ist eine Straftat (auch in Deutschland) und kein Asylgrund.

Man würde ergo Straftäter vor der Verfolgung schützen. Das ist nicht im Sinne der Asylgesetzgebung.

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