Text der Petition
Wir regen an, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages dafür einsetzt, dass künftig unentgeltlich als Spende an gemeinnützige Körperschaften erbrachte Arbeitsleistungen nicht mehr zu versteuern sind.
Begründung
Als Aufwandsspende bezeichnet man im deutschen Steuerrecht einen steuerabzugsfähigen Verzicht auf die Auszahlung eines Erstattungsanspruchs. Gem. Schreiben des BMF vom 25.11.2014 fallen darunter sog. Rückspenden von Arbeitsleistungen bzw. Aufwendungen, die einen Aufwandsersatzanspruch gem. § 670 BGB wie Fahrtkosten oder Porto betreffen.
Doch der Begriff "Aufwandsspende" ist irreführend. Er impliziert als Spende unmittelbar die Zurverfügungstellung der Arbeitskraft, des Aufwands. Dem Laien ist im allgemeinen nicht bewusst, dass hinter der Aufwandsspende in Wahrheit eine Geldspende ist, deren Zahlungsweg lediglich abgekürzt wird, also kein Geld fließt. Es bedarf einer steuerjuristischen Differenzierungsfähigkeit, Leistung und Gegenleistung und Verzicht auf die Gegenleistung auseinanderzuhalten und zu erkennen, dass die Leistung eines Beitrages in Geldeswert dem Verein einem ersten Akt als Einnahme zufließt und erst im zweiten Akt, dem späteren Verzicht auf die Gegenleistung in Form der Bezahlung, die Aufwandsspende sich steuerjuristisch korrekt verwirklicht. Der Laie erfasst seine Leistung als einaktiges Geschehen, als ehrenamtliche, unentgeltliche Tätigkeit, die er "spendet", also uneigennützig dem Verein zur Verfügung stellt. Den meisten Leuten, die ihre Steuererklärungen selbst erstellen, sind sich dieser steuerrechtlichen Feinheiten der sog. Aufwandsspenden bzw. Rückspenden nicht bewusst.
Eigentlich wurde das Institut der Aufwandsspenden geschaffen, um das ehrenamtliche Element zu fördern. Doch das Ziel wird verfehlt, da die gegenüber einer gemeinnützigen Körperschaft als Spende unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistung wie eine bezahlte Leistung versteuert werden muss. In der Praxis führt dies dazu, dass dem Steuervorteil aufgrund der Aufwandsspenden-Bescheinigung der Nachteil der vollen Versteuerung der Arbeitsleistung gegenübersteht und sich meist negativ auswirkt.
Wir regen an, dass sich der Petitionsausschuss dafür einsetzt, dass als Spende gegenüber gemeinnützigen Körperschaften unentgeltlich erbrachte Arbeitsleistungen nicht mehr versteuert werden müssen. Dies wäre ein wichtiger Beitrag zu Stärkung des ehrenamtlichen Elements.