Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass der Deutsche Bundestag die aktuellen Ereignisse in der Ukraine als Genozid anerkennt, der von der Russischen Föderation gegen das ukrainische Volk ausgeübt wird und ihre Regierung verpflichtet, unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen für seine sofortige Beendigung zu ergreifen.
Begründung
Seit 5:00 Uhr am 24. Februar 2022 führen bewaffnete Truppen der Russischen Föderation mit Beihilfe der Republik Belarus massive Raketen- und Bomben-Angriffe auf ukrainische Städte durch, bei denen Wohnhäuser und Objekte der kritischen Infrastruktur zerstört werden. Wegen der zerstörten Straßen und Brücken sind die Lieferungen von Lebensmitteln und Medikamenten an viele Wohnorte unmöglich. Wegen der zerschlagenen Leitungen müssen Menschen Wasser entbehren, es gibt keine funktionierende Heizung. Die Versorgungsanlagen sind zerstört, infolgedessen sind die technischen Dienste – Gas-, Wasser-, Elektrizitätswerke – nicht in der Lage, Instandsetzung zu sichern, und die Menschen können nicht evakuiert werden.
Die Ukraine gab nicht den geringsten Anlass für eine derartige Aggression. Genauso wie es nicht die geringsten Anzeichen dafür gibt, dass die Handlungen der Russischen Föderation einen mehr oder weniger selektiven Charakter haben. Im Gegenteil – der ÖPNV wird beschossen, die historischen Stadtzentren, Krankenhäuser, Kreissäle. Die Angriffe werden auf dem ganzen Gebiet der Ukraine durchgeführt.
Am 24. Februar 2022 hat der Pressesprecher des russischen Präsidenten Dmitrij Peskov die Notwendigkeit der „Säuberung“ der Ukraine von „pronazistisch gestimmten“ _Menschen_ direkt erklärt. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Mehrheit der ukrainischen BürgerInnen bei den freien demokratischen Wahlen 2019 Volodymyr Zelenskyy – jüdischer Nationalität – zum Präsidenten des Landes gewählt hat, kann von keinem „Nazismus“ in der Ukraine die Rede sein. Die Erklärung der Russischen Föderation ist ausschließlich als Rechtfertigung der bereits erfolgten und geplanten Akte des Genozids durch ihre oberste Führung zu bewerten.