Text der Petition
Mit der Petition soll erreicht werden, dass schützenswerte Biotope bzw. geschützte Naturgebiete nicht als Ausgleichsfläche umgewandelt werden.
Begründung
Ein Ausgleich für Naturverbrauch soll nur noch möglich sein, wenn bisher versiegelte oder landwirtschaftlich oder industriell intensiv genutzte Flächen renaturiert und damit stark aufgewertet werden.
Unsere Forderung begründen wir wie folgt:
1. In ganz Deutschland werden wertvolle Naturflächen, die durch die Natur selbst entwickelt wurden, für Ausgleichsmaßnahmen missbraucht und zerstört.
2. Beispielsweise wurde in Bremen vor ca. 24 Jahren den Überseehafen zugeschüttet. Für diese Wasserfläche muss die Stadt einen Ausgleich schaffen, den sie nun in einem von der Natur selbst entwickelten Biotop errichten will.
Das einmalige Wiesenbiotop war bisher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen und wurde im Rahmen der „Natura-2000-Richtlinie“ und als FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) unter Schutz gestellt. Nun soll dieses Refugium für zahlreiche Pflanzen und Tiere teilweise ausgebaggert und als Ganzes unter Wasser gesetzt werden, indem der angrenzende Fluss Lesum dieses Gebiet 2-mal täglich flutet.
Schon vor 20 Jahren wurde ein kleiner Teil der Lesum-Wiesen als Laichstätte für Fische umgestaltet, Fischarten, die es in der Lesum laut Umweltbehörde nicht mehr gibt. Es gibt allerdings keine Untersuchung, ob und welche Fische sich dort tatsächlich angesiedelt haben.
3. Solche und ähnliche Fälle gibt es bundesweit häufig und immer wieder werden die Versuche von Bürgerinnen und Bürger, die schon vorhandene Natur vor solchen Übergriffen zu schützen, abgeschmettert.
4. Eine solche Mehrfach-„Aufwertung“ von Flächen führt die Idee der Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen ad absurdum. Letztendlich kann durch solche Taschenspielertricks eine einzige Grünfläche das Feigenblatt für beliebig viele Bauvorhaben sein. Das ist in kleinster Weise im Sinne des Naturschutzes.
Wir fordern, dass gesetzlich festgeschrieben wird, dass künftig keine wertvollen Naturflächen als Ausgleichsmaßnahme missbraucht werden dürfen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Naturflächen mit geschützten Arten oder regional selten vorkommenden Arten nicht gegeneinander aufgewertet werden dürfen. Als Ausgleichsflächen sollen künftig nur Flächen verwendet werden, die vorher intensiv landwirtschaftlich, industriell oder bauwirtschaftlich genutzt wurden.
Darum fordern wir den Bundestag im Namen aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf, die Gesetzgebung dahingehend zu ändern.