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Petition 132600

Wohnungseigentum

Anrecht jedes Wohnungseigentümers auf einen Rechtsbehelfshinweis (eine Rechtsbelehrung) vom 02.04.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass das Wohnungseigentumsgesetz um ein Anrecht jedes Wohnungseigentümers auf einen Rechtsbehelfshinweis (eine Rechtsbelehrung) ergänzt wird. Dieser muss mit den Abrechnungsunterlagen der Hausverwaltung ausgehändigt werden. Diese Aushändigungspflicht für die Hausverwaltung dient zur Rechtsaufklärung jedes einzelnen Wohnungseigentümers über die bestehenden Rechtsmittel bei strittigen Punkten in der Beschlussfassung.

Begründung

Wohnungseigentümer erhalten andernfalls keine Information zu den Rechtsmitteln, die zur Verfügung stehen, um sich gegen fehlerhafte Abrechnungen bei ihrer persönlichen Jahresabrechnung und bei anderen Entscheidungen in einer Eigentümerversammlung wehren zu können und sie erhalten so auch die Information, innerhalb welcher Frist das möglich ist. In der Eigentümerversammlung bleibt ihnen i.d.R. keine Möglichkeit eine Beschlussfassung gegen die Mehrheit zu verhindern, insbesondere dann, wenn die Verwaltung über einen nennenswerten Anteil an Vollmachten für die Versammlung verfügt. Zum Verbraucherschutz, der auch Wohnungseigentümern zusteht, muss den Eigentümern die Rechtsmittellage regelmäßig mit der Jahresabrechnung bekannt gegeben werden, damit sie die auf Grund dieser Kenntnis. Gelegenheit bekommen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche. (Hinweise zu Rechtsmitteln in der Teilungserklärung sind mir nicht bekannt.)

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