Text der Petition
Bezugnehmend auf die Aussage der neuen Ampelkoalition, im Bund den kompletten Verkehrswegeplan unter Ökovorbehalt zu stellen, wird mit dieser Petition gefordert, die Ortsumgehung Wunstorf B441 erneut auf ihre ökologische Verträglichkeit zu überprüfen.
Begründung
Mit der Ortsumgehung Wunstorf B441 wird ein biologisch hoch sensibles Gebiet zerstört.
Bei der Planung der Umgehungsstraße wurde die Kartierung der dort lebenden Tiere unzureichend erstellt.
Beispielsweise wurde von der Planungsbehörde nur ein rufendes Rebhuhnmännchen kartiert. Kartierungen vom Wunstorfer BUND ergaben aber 37 rufende Rebhuhnmännchen. Die hiesige Dichte von Rebhühnern ist auch bedingt durch den biologischen Gemüseanbau, der die Biodiversitätsvielfalt im Bereich der geplanten Ortsumgehung massiv erhöht hat.
Des Weiteren hat das Oberlandesgericht Lüneburg den Planfeststellungsbeschluss als nicht vollziehbar erklärt, weil die Planungsbehörde bei Rotmilan, Turmfalken, Staren und Schwalben die Tötungsmöglichkeiten durch den Straßenverkehr nicht entsprechend eingeplant hat.
Zwischenzeitlich ist der Biber an die Westaue zurückgekehrt. Er hat im Bereich der Querung mit der geplanten Ortsumgehung über die Westaue einen Bau, was mit Sicherheit zu Konflikten in Bezug auf den Naturschutz führen wird.
Durch den Verlust von 100 ha Ackerflächen wird auch die Biodiversität in diesem Gebiet wieder verringert.
Der aktuelle Krieg in der Ukraine hat Auswirkungen auf die Lebensmittelversorgung, Fakt ist, die Ackerflächen werden gebraucht.
Neue Straßen werden in der Zukunft nicht mehr benötigt, weil der Individualverkehr abnehmen wird und die Firmen ihre Beschaffung regionaler organisieren. Dadurch wird der LKW- Verkehr abnehmen und wir brauchen weniger neue Straßen.
Das Oberlandesgericht Lüneburg hat ein Gutachten eines anerkannten Stadtplaners - wegen verspäteter Einreichung – nicht zur Kenntnis genommen.
Dem Anwalt ist nicht bekannt, dass es eine solche Einreichungsfrist gibt, deshalb wurde auch eine Bundesverfassungsbeschwerde eingereicht.
In diesem Gutachten wird festgestellt, dass das Verkehrsaufkommen der Ortsumgehung nicht von der existierenden Zubringerstraße zur Autobahn aufgenommen werden kann. Die Zubringerstraße ist 3 streifig ausgebaut und kann nur 24.000 Fahrzeuge pro Tag aufnehmen. Laut Schätzung der Planungsbehörde müsste sie aber 27.000 Fahrzeuge aufnehmen, d.h. sie muss 4 streifig ausgebaut werden. Die Ortsumgehung hätte so nicht geplant werden dürfen, da die aufnehmenden Straßen das erhöhte Verkehrsvolumen nicht aufnehmen können.
Berücksichtigen Sie bitte, dass der Boden ein nicht vermehrbares Gut ist und die Ressourcen unserer Erde begrenzt sind.