Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, jedem Bürger eine Energie-Freimenge (in Form eines steuerfreien, ggfs. sogar subventionierten Heizwärme-, Strom-Grundbedarfs) zuzugestehen. Diese Subvention soll durch Vielverbraucher refinanziert werden. Hierdurch sollen diese zu verstärktem Energiesparen bewegt werden.
Begründung
Ein Grundhindernis für eine zielführende Energieeinsparung ist potentiell, dass Energie oftmals nicht als wertvolles Gut angesehen wird.
Einerseits wohnen Personen auf großzügig dimensionierter Wohnfläche, beheizen zudem Zweit- oder Ferienimmobilien. Die Energie scheint für einen Teil der Menschen noch so günstig zu sein, dass sie keine Notwendigkeit für eine energetische Sanierung oder die Anpassung ihrer Lebensumstände auf ein Normalmaß sehen. Andererseits wird bei Kleinverdienern das Geld anhand der Energiepreise knapp.
Energie sollte daher für einen angemessenen Grundumsatz günstig - ggf. sogar subventioniert - sein, darüber hinaus allerdings verteuert werden, um Vielverbrauchern noch stärkere Anreize für Einsparmaßnahmen zu geben.
Das Prinzip solle ähnlich funktionieren wie der Sparerfreibetrag:
Jede Person soll einen Energie-Freibetrag haben, wobei sich die erste und weitere Personen in einem Haushalt (i.d.R. Erstwohnsitz) in der Freibetragsmenge unterscheiden. Berechnungsbasis ist ein Multiplikator aus angemessener Wohnfläche und einem KfW-Haus-Bedarf, hier beispielhaft berechnet mit KfW55 = 35 kWh/(m²·a):
Erste Person (am Erstwohnsitz): 100 m² x 35 kWh/(m²·a) = 3.500 kWh
weitere Haushaltsangehörige: 40 m² x 35 kWh/(m²·a) = 1.750 kWh
Ein 4-Personen-Haushalt hat somit Anspruch auf (1x3.500 kWh+3x1.750 kWh=8.750 kWh Heizenergie zu einem günstigen Preis. Dieser kann für den Erwerb von Wärmestrom, Gas, Öl- oder Holzbrennwert eingesetzt (bzw. rückerstattet) werden. Darüber hinausgehende Verbräuche müssen zu höheren Kosten erworben werden.
Ein vergleichbares Modell für Stromverbrauch:
Erste Person (am gemeldeten Erstwohnsitz): 1.000 kWh
jede weitere Person im selben Haushalt: 500 kWh
Der o.g. 4-Personen-Haushalt hätte somit Anspruch auf 1.000 kWh+3x500 kWh = 2.500 kWh vergünstige elektrische Energie, darüber hinausgehende Verbräuche werden deutlich höher besteuert. Dies schafft den Anreiz für den Einsatz energiesparender Hausgeräte etc.
Der Freibetrag steht dem Haushalt zur Verfügung ungeachtet dessen, ob er zusätzlich Energie beispielsweise über eine PV-Anlage erzeugt.
Ggf. muss eine Unterscheidung zwischen dem Erwerb regenerativer oder konventioneller Energieträger gemacht werden.
Grundlegende Probleme:
für Mieter:
Vermieter dürfen den finanziellen Druck nicht ausschließlich an die Mieter weitergeben. Sie müssen dann mit in die finanzielle Pflicht genommen werden, wenn Sie keine ausreichenden Modernisierungsmaßnahmen unterstützen. Bislang haben Mieter keinen Anspruch auf energetische Sanierung.
für Wohneigentümer:
Das WEG-Gesetz muss eine Regelung finden, in der Befürworter von energetischen Sanierungsmaßnahmen nicht benachteiligt werden. Wird also eine Sanierungsmaßnahme durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt, darf die innovative Minderheit nicht benachteiligt werden. Im Gegenteil sollte die Mehrbelastung der Befürworter von der (ablehnenden) Mehrheit getragen werden.