Text der Petition
Selbstständige Schwangere müssen den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte. Eine Schwangerschaft darf keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen in investitionsintensiven Branchen und Selbstständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssen Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern.
Begründung
Die EU-Regelung zum Mutterschutz Selbstständiger muss in Deutschland umgesetzt werden. Eine Schwangerschaft ist keine individuelle, tragische Krankheit und darf nicht als solche behandelt werden. Die gesellschaftliche Verantwortung besteht darin, eine Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Selbstentfaltung für alle Geschlechter zu ermöglichen.
Der Schutz schwangerer Selbständiger bedeutet:
• Schutz des ungeborenen Lebens und Verhinderung von Kinderarmut
• Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit
• Wirtschaftliche Teilhabe und damit Wertschöpfung
• Fachkräfte- und Arbeitsplatzsicherung
• Fachkräftesicherung im Bau- und Energiesektor bedeutet Klimaschutz
Schwangere Selbstständige benötigen Regelungsänderungen, die folgende vier Bereiche betreffen:
Krankenversicherung
• Keine Karenzzeiten für Schwangere: Im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden die unmittelbare Zahlung von Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung
• Geringfügige, formelle Betriebsführung muss trotz Krankschreibung möglich sein. In körperlich fordernden Berufen muss anerkannt sein, dass Schreibtischarbeit kein Arbeitseinkommen generiert.
• Keine Abzüge beim Krankengeld – 70% der Bemessungsgrundlage sind gerade für Gründerinnen und Solo-Selbstständige nicht genug.
• Das Krankengeld muss auf der Grundlage der gezahlten Beiträge berechnet werden und nicht auf der Grundlage des ausgefallenen Arbeitseinkommens.
Mutterschutz:
• Voll bezahlten gesetzlichen Mutterschutz. Aktuell erhält eine Selbständige maximal 13,00 € / Tag – dieses ist hinsichtlich der laufenden privaten und betrieblichen Kosten nicht einmal der „Tropfen auf den heißen Stein“ und wird aktuell mit dem Krankengeld verrechnet.
Betriebliche Absicherung:
• Die Ausweitung der Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auch an schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greift.
• Einrichtung eines Systems aus Betriebshelfer*innen nach Vorbild der Landwirtschaft, um Betrieben aus allen Wirtschaftsbereichen, denen die Arbeitskraft der schwangeren Unternehmerin fehlt, unbürokratisch und vor allem kostenfrei zu helfen. Für Betriebe und Freiberuflerinnen, bei denen die Arbeitskraft der Selbstständigen durch BetriebshelferInnen nicht ersetzt werden kann, muss es stattdessen finanzielle Unterstützung geben. Positivbeispiel Österreich — dort wurde ein solches System erfolgreich eingeführt.
• Kein Antasten von Betriebsvermögen - die Arbeitsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet bleiben.
• Einrichten von Notfalltöpfen, um Betriebe von selbstständigen Schwangeren vor Insolvenz zu schützen.
• Private Versicherbarkeit von hohen Betriebsausfällen über einen gesetzlichen Basisschutz hinaus.
Elterngeld:
• Reform des Elterngeldes, welche die Situation von selbstständigen Eltern, gesondert bewertet.
• Vorherige schwangerschaftsbedingte, finanzielle Einbußen müssen abzugsfrei hinzuverdient werden könne
Um was geht es denn im Mutterschutz bei Nicht-Selbstständigen Schwangeren? Eventuell um finanzielle Sicherheit?
Auch Frauen haben im 21.ten Jahrhundert das Recht auf Ausbildung. Ja tatsächlich dürfen Sie mittlerweile sogar arbeiten und ein eigenes Konto anlegen. Somit „fehlen“ diese Männer in vielen Branchen, da die Ausbildungsplätze/Studienplätze tatsächlich von Frauen genutzt wurden.
Die Lust der Selbstständigkeit versucht der Staat der Allgemeinheit, schon mit diversen Gesetzen madig zu machen, aber die Selbstständigkeit einer Frau wird nahezu boykottiert. Sie muss sich entscheiden. Kind oder Karriere.
Ok ihr Problem….
Wäre da nicht der Fachkräftemangel. An allen Ecken!
Dann gibt es halt keine Ärzte/Zahnärzte/Augenärzte mehr. Macht ja nix, haben wir ja eh schon eine Überversorgung. Oder wir lassen einfach die Sanitär/Maurer/Gipser/Forstarbeiter/Elektriker INNEN weg. Brauchen wir nicht. Do it yourself lieber angestellter Mann. Wir ruhen uns dann bei den Babys aus. Mit dem Geld das ihr verdienen müsst. Vater Staat zahlt dann das Elterngeld des Vaters, der zwei Monate in bezahlte Elternzeit geht und sich von Ehefrau bekochen lässt. Das hört sich fair an.
Danke allen Gegnern dieser Petition für Ärztemangel an allen Ecken (der Frauenanteil beträgt ca 65-70%) Die Frauen lassen sich dann am Monster MVZ anstellen. Werden In der fünften Ssw ins Beschäftigungsverbot geschickt und nutzen 3Jahre Elternzeit. Ausbaden dürfen dann die Patienten, die keine Ärzte mehr haben, dass Angestellte Schwangere eben Mutterschutz und Elterngeld genießen dürfen.