
Diskussion zur Petition 133757
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Schaffung eines gesonderten Straftatbestandes bzgl. Gruppenvergewaltigung vom 10.05.2022
Diskussionszweig: Re: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung - Schaffung eines gesonderten Straftatbestandes bzgl. Gruppenvergewaltigung
1. Niemand blättert vor einer Gruppenvergewaltigung im StGB und beschließt dann, doch lieber alleine zu vergewaltigen um die Mindeststrafe zu vermeiden. So reflektiert handelnde Menschen vergewaltigen gar nicht.
2. Das StGB liefert mit § 177 VI Nr. 2 bereits einen Mindeststrafrahmen sowie unter den folgenden Absätzen mehrere Steigerungsstufen mit Mindeststrafen bis zu fünf Jahren. Ein Spezialparagraph für eine bereits abgedeckte Straftat würde daran auch nichts ändern.
3. Das Leben und auch die Rechtssprechung sind nicht schwarz/weiß. Einer der wichtigsten Grundsätze unseres Rechtssystems ist die Beurteilung jeder einzelnen Tat durch das Gericht. Diese sehr umfangreichen Entscheidungsfindungen werden dann häufig in der Presse auf einen Absatz eingekürzt und polarisiert. Aufregung bringt Klicks.
Die Gerichte brauchen unbedingt die Möglichkeit, Tat- und Schuldangemessen zu urteilen. Es gibt gerade unter den Sexualstraftaten eine unvorstellbar große Bandbreite und das Strafrecht muss dem entsprechend milde und harte Strafen ermöglichen.
Keine Mitzeichnung.