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Petition 134251

Berufsförderung nach dem SGB III

Interne ganzheitliche Integrationsberatung vom 26.05.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Agentur für Arbeit (AfA) die interne ganzheitliche Integrationsberatung (INGA) zeitlich unbegrenzt ausdehnt über den gesamten Meldezeitraum. Dieser Service für Personen mit Vermittlungshemmnissen (z. B. Schwerbehinderte) sollte nicht einfach eingestellt werden, obwohl sie noch arbeitslos oder arbeitssuchend sind.

Begründung

Es ist gut, dass es den INGA Service gibt, aber es ist nicht nachvollziehbar, dass der Service einfach eingestellt wird, obwohl man noch arbeitslos oder arbeitssuchend ist. Personen, mit Vermittlungshemmnissen (Schwerbehinderte), haben es schwer, auf dem Arbeitsmarkt und müssen auch länger suchen. Sie haben das Grundrecht auf Integration. Dass das Grundrecht auf Integration, darf nicht zeitlich beschnitten werden und daher sollte der INGA Service, wenn es ihn schon gibt, auch nicht zeitlich unter dem Meldezeitraum, in dem man arbeitslos oder arbeitssuchend ist, liegen.

Die Inga-Betreuung ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
1. Geringerer Betreuungsschlüssel: ca. 1:65. Der Berater kann dadurch stärker auf die individuellen Bedürfnisse eingehen.
2. Kürzere Kontaktdichte
3. Direkter Zugang zum Berater ohne Termin. In der Regel auch direkter telefonischer Kontakt.
4. Assistierte Vermittlung
5. Gruppenmaßnahmen

Die INGA Leistung ist eine Vermittlungsleistung der AfA für Personen mit Vermittlungshemmnissen. Diese Personen haben es in der Regel sehr schwer. Personen mit Vermittlungshemmnissen werden meist nicht richtig vom Arbeitsmarkt angenommen und müssen mehrere Jahre suchen. Daher ist es wichtig, dass die AfA die INGA Betreuung weiterführt über den gesamten Meldezeitraum ohne Einschränkung, so dass diese Personen mit Vermittlungshemmnissen schnell Arbeit finden können.

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