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Petition 134334

Einkommensteuer

Berücksichtigungsfähige Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz vom 27.05.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Begrenzung der berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen nach §10 Abs. 1 Nr. 3a Einkommensteuergesetz (EStG) an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst wird.

Begründung

Für Beamte ist die Begrenzung auf 1900 Euro festgelegt. Alleine mit den KV-Beiträgen wird diese Grenze schon überschritten, sodass nicht einmal mehr die über die Basisabsicherung hinausgehenden Beiträge zur KV oder weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen (Haftpflicht/UV) zum Tragen kommen.

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