Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, dass mindestens zwei Zugangsmöglichkeiten für das Internetbanking angeboten werden müssen.
Begründung
Zum Beispiel ändert eine Bank direkt in diesem Jahr die Zugangskriterien zum Onlinebanking, so das nur noch ein App-basiertes Authentifizierungsverfahren angeboten wird.
Es ist somit nur noch eine Frage der Zeit bis andere Banken und Sparkassen dies auch tun. Da aber nicht jeder Bankkunde der Onlinebanking nutzt ein Smartphone besitzt, werden viele Bankkunden bald kein Konto mehr eröffnen geschweige denn das bestehende Konto weiter nutzen können.
Hier bedarf es dringend einer gesetzlichen Regelung, dass alle Banken und Sparkassen verpflichtet werden, mindestens ein weiteres Authentifizierungsverfahren anzubieten. Dies wäre z.B. durch das frühere i-TAN Verfahren möglich. Es wäre aber auch möglich wie bisher das m-TAN Verfahren (SMS TAN), das Photo-TAN Verfahren sowie Telefonbanking anzubieten. Alle reden davon, dass man das Bargeld am liebsten abschaffen würde, nur ein Onlinebanking ist nicht für alle möglich.
Damit werden diejenigen die kein Smartphone oder Telefonanschluss besitzen benachteiligt, was einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt, denn es darf niemand benachteiligt werden.