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Petition 134645

Veterinärwesen

Sicherstellung der medizinischen Versorgung hilfebedürftiger Wildtiere vom 01.06.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird im Hinblick auf die Verschärfung der "Verordnung über tierärztliche Hausapotheken" (TÄHAV) sowie die Einführung des "Tierarzneimittelgesetzes" (TAMG) eine Sicherstellung der medizinischen Versorgung hilfebedürftiger Wildtiere gefordert, besonders soweit es sich um gefährdete oder geschützte Arten - mit dem Ziel der Arterhaltung - handelt.

Begründung

Die zuständigen Gremien sind in der Erkenntnis zunehmender Resistenzbildung besonders bei Antibiotika seit langem bemüht, den Arzneimittelverbrauch bei Tieren stärker zu kontrollieren und reduzieren. So hat die TÄHAV in der Fassung der Bekanntmachung vom 8.7.2009, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 21. Februar 2018, die Einschränkungen bei Abgabe von Medikamenten an Tierhalter (bei Wildtieren gleichbedeutend Pfleger / Pflegestation), das Umwidmungsverbot von Medikamenten sowie den Einsatz von Antibiotika ohne Antibiogramm die Behandlung hilfsbedürftiger Wildtiere mit zwingend notwendiger Unterstützung durch eine(n) Tierärztin / Tierarzt ganz erheblich erschwert und deren Behandlungsunterstützung in eine Grauzone gedrängt. Zwar benennt die Verordnung teilweise, für welche Arten der Einzeltiere / Tiergruppen sie gilt, erwähnt in §12c wenigstens noch die Ausnahme bei herrenlosen Katzen, trifft jedoch zur Behandlung von Wildtieren keinerlei Aussage.
Auch die Einführung des TAMG als eigenständiges, neues Stammgesetz wurde wesentlich geprägt von der Überlegung, Medikamenteneinsatz besonders bei Nutztieren stärker zu kontrollieren und reduzieren. Ziel eines reduzierten Arzneimitteleinsatzes und natürlicher Tiergesundheit durch verbesserte Haltungsbedingungen einerseits und massive Einflussnahme von Interessenvertretern der profitorientierten Massentierhaltung und industriellen Tiermästung wie berechtigte Befürchtungen der Tierärzte einer zunehmenden Bürokratisierung andererseits prägten das gesamte Verfahren, wie u.a. in der Anhörung vom 8.6.21 (hib 757/2021) nachzulesen ist. In dem Versuch der wesentlich beteiligten Interessengruppen, die eigenen Vorstellungen weitgehend durchzusetzen, fokussierte sich die Meinungsbildung im Wesentlichen auf Nutz- und Haustierhaltung und hat die Regelung einer notwendigen medizinischen Versorgung hilfebedürftiger Wildtiere völlig unberücksichtigt gelassen. Damit ist eine notwendige medizinische Versorgung von hilfebedürftigen Wildtieren, die in Deutschland tausendfach teilweise seit Jahrzehnten hochspezialisiert und erfolgreich überwiegend von Privatpersonen in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit Tierärzten durchgeführt wird, nicht mehr oder nur noch mit erheblicher Erschwernis und außerhalb der Legalität möglich. Schließlich gibt es keinerlei Arzneimittel speziell für Wildtiere, sodass bisher erfolgreich mit umgewidmeten Medikamenten gearbeitet wird. So ist beispielsweise der Einsatz von Antibiotika in diesem Bereich minimal (i.d.R unter 1ml) und die Tiere sind bis zum Abschluss der Verstoffwechselung gesichert. Die Befürchtung einer Resistenzbildung durch Medikamenteneinsatz ist damit völlig unbegründet. Die Abgaberestriktionen sind realitätsfremd. Krankheitsbilder verlangen mehrtägige Gabe und zwingen den Tierpfleger praktisch, täglich mit mehreren Tieren den Tierarzt aufzusuchen, was für die Tiere eine erhebliche Stressbelastung bedeutet.

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