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Petition 134996

Besonderer Teil des Strafgesetzbuches

Einführung der Beweislastumkehr im Rahmen des Geldwäschegesetzes vom 13.06.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, eine Beweislastumkehr im Rahmen des Geldwäschegesetzes einzuführen. Vermögende sollen die Herkunft ihres Vermögens nachweisen, ohne dass zuvor eine Straftat konkret erkennbar bzw. nachzuweisen ist.

Begründung

In der Medienberichterstattung wird auf die Unzulänglichkeiten des deutschen Geldwäschegesetzes hingewiesen (z. B. Tagesschau mit Beitrag vom 29.09.21: „Wo der Kampf gegen Geldwäsche mehr Erfolg“; Planet Wissen mit Beitrag vom SWR vom 28.01.22: „Geldwäsche-Paradies Deutschland“; Süddeutsche Zeitung mit Beitrag vom 09.06.22: „Politikversagen: Die deutsche Geldwäsche-Kontrolle ist aberwitzig, dämlich und grotesk“).

Tenor der Berichterstattung ist, dass Deutschland ein Geldwäscheparadies z. B. für die Mafia und russische Oligarchen sei. So schreibt die SZ, dass „das System zur Bekämpfung dubioser Finanzströme den Banken als Alibi diene, um weiter Geschäfte mit Oligarchen machen zu können“.

Selbst vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine und den dadurch ausgelösten Sanktionen der EU gegen russische Milliardäre sei es in der Praxis häufig sehr schwierig oder gar unmöglich, inkriminierte Vermögen schnell und wirksam zu sichern und einzuziehen. Das liegt daran, dass die Strafverfolgung nach dem Geldwäschegesetz eine Vortat erforderlich macht, aus der das gewaschene Geld stammt. Geldwäschern muss also erst nachgewiesen werden bzw. zumindest ein konkreter Verdacht bestehen, dass sie das Vermögen, das beschlagnahmt werden soll, auf kriminelle Weise erlangt haben (z. B. durch Diebstahl, Raub, Betrug, Erpressung, Drogenhandel, Waffenhandel oder sonstige Straftaten).

Eine erheblich größere Wirksamkeit des Geldwäschegesetzes könnte dadurch erreicht werden, dass Kriminelle im Rahmen der Beweislastumkehr nachweisen müssten, aus welchen Quellen ihr Vermögen stammt.
In den USA, Großbritannien und Italien beispielsweise müssen Personen, bei denen Geldwäsche angenommen werden kann (z. B. Oligarchen oder dubiose Geschäftsleute) nachweisen, woher das Geld stammt. So könne in Italien beispielsweise „eine Villa eingezogen werden und der Besitzer muss dann nachweisen, dass sie nicht mit Geldern aus illegalen Quellen gekauft wurde".

Die Nachverfolgung von Vermögen ist auch deshalb oft schwierig, weil die Eigentumsverhältnisse oft verschleiert sind. Die Regelungen für das Transparenzregister im Geldwäschegesetz sind nicht ausreichend, um zügig und zuverlässig persönliche Eigentümer von Firmen und damit von Immobilien und Vermögenswerten festzustellen.

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