Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 135120

Mietrecht

Streichung von § 557b Bürgerliches Gesetzbuch (Indexmiete) vom 17.06.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, die in § 557b Bürgerliches Gesetzbuch verankerte Möglichkeit zur Vereinbarung einer Indexmiete - auch für bereits bestehende Mietverträge - abzuschaffen.

Begründung

Die Vertragsparteien können schriftlich vereinbaren, dass die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt wird (Indexmiete). Die Märkte sind inzwischen an vielerlei Punkten von den realen Gegebenheiten entkoppelt. Die Vereinbarung einer Indexmiete bietet Mietern ein immerzu größeres unkalkulierbares Mietenrisiko. Vermieter werden damit unverhältnismäßig übervorteilt, da die Mieten nicht per se dem allgemeinen Kosten- und Inflationstrend unterlegt werden können. Durch diese gesetzliche Regelung wird der überproportionale Mietkostenschub drastisch begünstigt.
Mietverträge werden paritätisch zwischen Vermieter und Mieter ausgehandelt. Durch die Möglichkeit, eine Indexmiete zu vereinbaren, werden Vermieter stets begünstigt, der dem BGB zu Grunde liegende Aushandlungsgedanke zwischen den Vertragspartnern wird damit ungerechtfertigt unterlaufen. Die Regelung des § 557 b BGB ist nicht mehr zeitgemäß und ist im Sinne des Sozialstaatsgedankens ersatzlos zu streichen.

An die Stelle der Streichung tritt die allgemeine Regelung nach § 557 Abs. 1 BGB.

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben