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Petition 135214

Grundsatzfragen zu Rentenversicherungsleistungen

Verlegung der Auszahlung der monatlichen Renten auf den Monatsanfang vom 21.06.2022

Text der Petition

Veränderung der derzeitigen Gesetzeslage hinsichtlich der Rentenauszahlung.

Begründung

Sehr geehrte Damen, geehrte Herren,

es ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Rentnerschaft in Deutschland gespalten ist.
Das bezieht sich auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, also Alters,- Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten.
Nämlich auf diejenigen Leistungsbezieher, die ihre Rente am Monatsende und diejenigen, die ihre Rente am Monatsanfang erhalten.
Die unterschiedlichen Auszahlungstermine haben mit einer Gesetzesreform bzw. dem Beschluss der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2003 zu tun.

Durch die Auszahlung der Rente am letzten Bankarbeitstag des Monats wird das Gleichheitsprinzip mißachtet und ein Leistungsbezieher, z. B. Bezug einer Arbeitslosenhilfe, benachteiligt, was im ersten Monat, insbesondere der Einstellung von Leistungen zum Monatsende, einen Einkommensverlust zur Folge hat.
Das bedeutet, dass jemand, der Hartz 4 bezieht und in das Rentenalter kommt im Prinzip bis zu zwei Monate überbrücken muss, bis er zum ersten Mal Rente überwiesen bekommt.
Somit ist bei einem Erstantrag hinsichtlich der Rente immer wegen fehlender Rücklagen eine zusätzliche Antragstellung bei dem Amt für Soziales hinsichtlich einer Aufstockung mit einer abschließenden Verrechnung/Rückerstattung notwendig.

Das war wohl vom Gesetzgeber aus Gründen einer Entlastung der Rentenkassen und damit einer Einsparung von Rentenkosten so beabsichtigt, aber führt bei dem betroffenen Bürger zu einer ungerechtfertigten Notlage, was als Ungleichbehandlung anzusehen ist als auch das Gleichheitsprinzip verletzt.

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