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Petition 135491

Führerscheinwesen

Grenzüberschreitende Anerkennung der erweiterten Fahrerlaubnis zum Führen von Leichtkrafträdern vom 29.06.2022

Text der Petition

Mit der Petition wird die gegenseitige Anerkennung der deutschen erweiterten Fahrerlaubnis "B196" und der luxemburgischen erweiterten Fahrerlaubnis "B100" zum Führen von Leichtkrafträdern gefordert, damit auch grenzüberschreitend gefahren werden kann.

Begründung

Verkehrsrecht - Fahrerlaubniswesen - In Deutschland gibt es die Erweiterung der Fahrerlaubnis Klasse "B" um den Schlüssel "B196" mit der dann Leichtkrafträder gefahren werden dürfen. Selbiges gilt in Luxemburg für die Klasse "B" - hier gibt es die Erweiterung "B100" welche dann zum Führen eines Leichtkraftrades berechtigt. Die Ausbildungen für B100 & B196 sind im Ländervergleich nahezu identisch. Ziel soll eine gegenseitige Anerkennung sein, so dass grenzüberschreitend gefahren werden kann.
Die Grenzregionen wachsen sehr zusammen , im Sinne eines vereinten Europa kann hier - auch um den vielen Grenzpendlern entgegen zu kommen das Leben sehr vereinfacht werden. Die jeweiligen Ausbildungen (Fahrpraxis und Theorie) sind in beiden Ländern sehr ähnlich - ebenso die Voraussetzungen zum Erwerb. Des weiteren brauchen Zweiräder 80% weniger Platz auf den Strassen und verbrauchen weniger Kraftstoff. Dies wäre ein weiterer Vorteil.

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