Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Petition 135774

Höhe der Geldbuße bei Ordnungswidrigkeiten

Erweiterung von § 17 Absatz 4 des Ordnungswidrigkeitengesetzes vom 05.07.2022

Text der Petition

I Petitum

Mit der Petition wird gefordert, die Regelung des § 17 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu erweitern: Als wirtschaftlicher Vorteil sollen auch fiktive Werte wie ersparte Ausgaben gelten.

Begründung

II Gründe

Oftmals ergibt sich aus einer OWi kein unmittelbarer Profit, jedoch ersparte Kosten.

Lädt ein Baustellenbetreiber Boden illegal baustellennah ab, spart er (unbeschadet Kreislaufwirtschaftsgesetz u.a. Bestimmungen) Transport- und Deponiekosten.

Werden beim Abbau einer Windkraftanlage deren Teile längere Zeit ohne Genehmigung in freier Landschaft deponiert, ist das die Einrichtung eines illegalen Lagerplatzes, gespart werden die Kosten für eine legale Entsorgung.

In der Praxis zeigt sich, daß diese Ersparnisse nicht als wirtschaftlicher Vorteil respektive Profit verstanden werden und sich dementsprechend nicht auf die Festsetzung des Bussgeldhöhe auswirken.

Im Sinne des Petitums uu verfolgen wäre etwa eine Analogie zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG für die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils.

III Urteile

Vgl. zur Berücksichtigung "fiktiver" wirtsch. Vorteile z.B. OLG Oldenburg v. 07.05.2009 - 2 SsBs 21/09

Startbeitrag für neuen Diskussionszweig schreiben