Text der Petition
I Petitum
Mit der Petition wird gefordert, die Regelung des § 17 Absatz 4 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu erweitern: Als wirtschaftlicher Vorteil sollen auch fiktive Werte wie ersparte Ausgaben gelten.
Begründung
II Gründe
Oftmals ergibt sich aus einer OWi kein unmittelbarer Profit, jedoch ersparte Kosten.
Lädt ein Baustellenbetreiber Boden illegal baustellennah ab, spart er (unbeschadet Kreislaufwirtschaftsgesetz u.a. Bestimmungen) Transport- und Deponiekosten.
Werden beim Abbau einer Windkraftanlage deren Teile längere Zeit ohne Genehmigung in freier Landschaft deponiert, ist das die Einrichtung eines illegalen Lagerplatzes, gespart werden die Kosten für eine legale Entsorgung.
In der Praxis zeigt sich, daß diese Ersparnisse nicht als wirtschaftlicher Vorteil respektive Profit verstanden werden und sich dementsprechend nicht auf die Festsetzung des Bussgeldhöhe auswirken.
Im Sinne des Petitums uu verfolgen wäre etwa eine Analogie zu § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 Satz 4 EStG für die Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils.
III Urteile
Vgl. zur Berücksichtigung "fiktiver" wirtsch. Vorteile z.B. OLG Oldenburg v. 07.05.2009 - 2 SsBs 21/09