Text der Petition
Mit der Petition wird gefordert, die Anrechenbarkeit von Dienstjahren als Soldat auf Zeit für die Beamtenlaufbahn sowie für die Angestelltenlaufbahn in der Wehrverwaltung im Rahmen einer Eingliederung nach dem Dienst in der Bundeswehr zu vereinheitlichen.
Begründung
Es kann nicht sein, dass bei Übernahme eines SaZ in ein Beamtenverhältnis in der Wehrverwaltung dessen Dienstjahre 1 zu 1 als Dienstzeit anerkannt werden und dieser teilweise sogar ein seinem Dienstgrad entsprechendes Amt erhält, bei Angestellten jedoch NUR Zweidrittel der Dienstzeit auf die Beschäftigungszeit angerechnet werden.
Die Ausbildung in den beiden "Laufbahnen" ist nahezu identisch (bei Angestellten fehlt jedoch das Beamtenrecht). Der Angestellte wird jedoch im Regelfall nach der Ausbildung (hier bitte NUR den Problemfall bei der Eingliederung ehemaliger SaZ betrachten) in einer geringeren Entgeltgruppe eingestellt und dabei meist sogar der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet.
Hier gehört dringend das Soldatengesetz (oder andere Normen) dahingehend angepasst, die Dienstzeit auch bei den Angestellten besser zu berücksichtigen.