Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages. Jedermann hat die Möglichkeit, Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu richten.

Um direkt zu entsprechenden Bereichen zu springen verwenden Sie die Sprungmarken wie folgt:

Auf dem Bild sehen Sie ...

Diskussion zur Petition 136221

Mutterschutzgesetz

Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes vom 15.07.2022

Diskussionszweig: Mutterschutzgesetz - Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes

Petent | 23.08.2022 - 08:01

Mutterschutzgesetz - Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes

Anzahl der Antworten: 19

Ein Embryo wird bereits ab der zwölften Woche nach Empfängnis vom Staat als Lebewesen geschützt. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Abtreibung in den meisten Fällen als Straftat. Warum wird eine Schwangere, die ein solches Lebewesen in sich trägt, gleichzeitig nicht vom Staat als Mutter geschützt?
25 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer5355784 | 19.09.2022 - 22:39

Zitat: In diesen 2 - 3 Wochen hat doch keine Frau die Trauer oder ein Trauma überwunden

Es ist klar, dass kein Mensch in dieser kurzen Zeit heilen kann, aber sich sammeln, weitere Schritte überlegen und mit der ersten Trauer klarkommen.

Zitat:
Psychologen / Psychiater vergeben für die Ersthilfe (AU Bescheinigung, ggf. Antrag auf Reha etc.) recht schnell Termine. Zudem gibt es psychiatrische Notfallambulanzen.
Therapieplätze gibt es allgemein in Deutschland viel zu wenig. Eine Wartezeit von 6 - 9 Monaten - teilweise über ein Jahr sind leider die Normaliltät.

Sprechen Sie aus Erfahrung.
Ich war bzw. bin in Behandlung...und selbst bei meiner eigenen Therapeutin musste ich bis zum geplanten Termin warten.
In der sogenannten Notfallambulanz wurde mir gesagt, was ich wollte, ich hätte ja eine Therapeutin.
Also klar, das gibt es alles, aber in einer Großstadt ist an diesen Stellen keine kurzfristige Hilfe zu erwarten.

Zitat: Die gibt es doch. Nennt sich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und kann sowohl vom Hausarzt als auch von Fachärzten ausgestellt werden.

Es geht ja eben darum, dass bei einigen Ärzten regelrecht um eine AU-Bescheinigung gebeutelt werden muss, egal ob Haus- oder Facharzt...und dennoch müssen genug Frauen arbeiten gehen.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer5356330 | 06.09.2022 - 12:13

Zitat: von --
Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: von --

M.E. geht es hier nur um die Bezeichnung Mutter und den Schutz als solche. Das ist sicher ein tiefer Schmerz, keine geworden zu sein, vielleicht wieder mal nicht und da soll der Schutz als "Mutter", wobei man gerade das leider nicht ist- zumindest keine (erneute) nach Geburt, irgendwie lindern. Eine Art Wertschätzung und Anerkennung, dass man eigentlich Mutter sei, wenn auch eine Mutter nach Fehlgeburt. Das würde erklären, warum man die AU ablehnt, obwohl diese noch länger als jeder Mutterschutz gehen kann, wenn nötig.

Was wäre daran denn so verwerflich? Ich kann mir vorstellen, dass das unserer Gesellschaft gut tun würde.

wo steht dass das verwerflich wäre? Ich kann mir vorstellen, dass es sich entspannter lebt, wenn man nicht ständig anderen Leuten nie gesagtes in den Mund legt.

Das hatte ich daraus interpretiert, dass Sie so sehr auf dieser Frage beharren. Widersprechen Sie mir gern.

Zitat: von --
Es wäre also nicht "verwerflich", sondern ein anderes Anliegen und wenn es so ist, würde es verdeutlichen, worum es in der Petition eigentlich geht.

Das steht ganz offen im letzten Absatz der Petition als ein Argument unter vielen. Wie wichtig dieser - meiner Meinung nach - angenehme Nebeneffekt für viele Frauen ist, können Sie aus einigen anderen Beiträgen herauslesen.

Zitat: von --
Wüsste wiederum nicht, welchen Nutzen die Gesellschaft davon hätte, wenn nun jede Fehlgeburt gleich (gestaffelten) Mutterschutz erfahren und jeder Abort bedeutet dass man "Mutter" ist.
Und da wäre noch das Thema der Frauen mit IVF. Streng genommen keine Schwangerschaft eingetreten, aber befruchtete Einzelle im Körper und Enttäuschung im nächsten Zyklus. Ist das eine "Mutter"?


Finde ich einen sehr interessanten Punkt. Es ist super schwierig, bei so vielen Einzelfällen eine für alle gerechte Grundlage zu finden. Ich kann mir vorstellen, dass die Petentin deshalb eine Expertenkommission fordert, die sich mit solchen Fragen befasst.

Zitat: von --
Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: "Aber man übersieht schlicht, worum es beim "Mutterschutz" geht und dass gerade das bei einer Frau, die weder geboren hat, noch ein Baby hat, einfach keine Grundlage hat."

Auch hier wieder ein Argument auf falscher Grundlage.
1. Faktisch hat die Frau sehr wohl geboren.

"Faktisch" ist das beim Thema "jede Schwangerschaft vor der 24. Woche" eben nicht der Fall


Meine laienhafte Definition von Geburt ist folgende: Kind war im Bauch -> Kind kommt raus. Im klassischen Fall mit Wehen, Muttermundöffnung etc. In anderen Fällen durch operative Nachhilfe. Ich kann mir vorstellen, eine offizielle Definition würde helfen, diese Diskussion zielführender zu gestalten. Wer hat eine passende Quelle?

Zitat: von --
Zitat: von Nutzer5356330
[Als Arzt können Sie da sicher mal einem Kollegen bei der Arbeit über die Schulter schauen. Die Petition soll ja genau dazu führen, dass Ihre Definition von Geburt mit allen Folgen mal überdacht wird.

wow, eine Petition mit dem Ziel meine Definition zu überdenken? Und ich habe bislang die Definition von Geburt erstellt? Bin beeindruckt, dass alle Lehrbücher auf mich zurück gehen.

:) Punkt für Sie! Da habe ich mich tatsächlich etwas ungeschickt ausgedrückt. Im MuSchG konnte ich keine Definition von Geburt finden. Vielleicht ist es einfach irrelevant, wie genau das Kind geboren wird und wir diskutieren völlig umsonst darüber.

Zitat: von --
Zitat: von Nutzer5356330
[2. Eine Frau, die nach der 24. Woche ein totes Kind geboren hat, erhält Mutterschutz, auch wenn sie nicht "ein Baby hat." Warum ist sie dann eine Mutter?

Wurde vom anderen Nutzer zig Mal erklärt. Aber da sie diese Frage wieder stellen, sind Sie an der Antwort offensichtlich nicht wirklich interessiert.


Falsch. Es wurde erklärt, warum die Grenze für Mutterschutz bisher bei Woche 24 liegt. Woher die Definition stammt, dass die Gebärende in den Wochen zuvor keine Mutter ist, danach aber schon, wurde an keiner Stelle erwähnt. Lediglich die Argumentation, man würde durch Geburt und theoretisch lebensfähigem Kind zur Mutter. Den Teil mit der Geburt sehe ich in Bezug auf Mutterschutz auch so, wir unterscheiden uns nur stark in der Definition von Geburt. Siehe oben. Das mit dem theoretisch lebensfähigen Kind halte ich persönlich für Quatsch. Kind ist Kind. Ob tot, lebendig oder theoretisch lebensfähig. Gibt es eine offizielle Definition, ab wann ein Kind ein Kind ist oder läuft das unter "verschiedene Glaubenssätze"? (Ernst gemeinte Frage! Hat da jemand eine Quelle? Das müsste in dem Zusammenhang natürlich von der Ethikkommission ggf. auch neu diskutiert werden. Hui, das wäre ein großes Fass...)

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

OneTimeStatement-- | 05.09.2022 - 23:06

Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: von --

M.E. geht es hier nur um die Bezeichnung Mutter und den Schutz als solche. Das ist sicher ein tiefer Schmerz, keine geworden zu sein, vielleicht wieder mal nicht und da soll der Schutz als "Mutter", wobei man gerade das leider nicht ist- zumindest keine (erneute) nach Geburt, irgendwie lindern. Eine Art Wertschätzung und Anerkennung, dass man eigentlich Mutter sei, wenn auch eine Mutter nach Fehlgeburt. Das würde erklären, warum man die AU ablehnt, obwohl diese noch länger als jeder Mutterschutz gehen kann, wenn nötig.

Was wäre daran denn so verwerflich? Ich kann mir vorstellen, dass das unserer Gesellschaft gut tun würde.

wo steht dass das verwerflich wäre? Ich kann mir vorstellen, dass es sich entspannter lebt, wenn man nicht ständig anderen Leuten nie gesagtes in den Mund legt.

Es wäre also nicht "verwerflich", sondern ein anderes Anliegen und wenn es so ist, würde es verdeutlichen, worum es in der Petition eigentlich geht.

Wüsste wiederum nicht, welchen Nutzen die Gesellschaft davon hätte, wenn nun jede Fehlgeburt gleich (gestaffelten) Mutterschutz erfahren und jeder Abort bedeutet dass man "Mutter" ist.
Und da wäre noch das Thema der Frauen mit IVF. Streng genommen keine Schwangerschaft eingetreten, aber befruchtete Einzelle im Körper und Enttäuschung im nächsten Zyklus. Ist das eine "Mutter"?

Zitat: von Nutzer5356330
Zitat: "Aber man übersieht schlicht, worum es beim "Mutterschutz" geht und dass gerade das bei einer Frau, die weder geboren hat, noch ein Baby hat, einfach keine Grundlage hat."

Auch hier wieder ein Argument auf falscher Grundlage.
1. Faktisch hat die Frau sehr wohl geboren.

"Faktisch" ist das beim Thema "jede Schwangerschaft vor der 24. Woche" eben nicht der Fall

Zitat: von Nutzer5356330
[Als Arzt können Sie da sicher mal einem Kollegen bei der Arbeit über die Schulter schauen. Die Petition soll ja genau dazu führen, dass Ihre Definition von Geburt mit allen Folgen mal überdacht wird.

wow, eine Petition mit dem Ziel meine Definition zu überdenken? Und ich habe bislang die Definition von Geburt erstellt? Bin beeindruckt, dass alle Lehrbücher auf mich zurück gehen.

Zitat: von Nutzer5356330
[2. Eine Frau, die nach der 24. Woche ein totes Kind geboren hat, erhält Mutterschutz, auch wenn sie nicht "ein Baby hat." Warum ist sie dann eine Mutter?


Wurde vom anderen Nutzer zig Mal erklärt. Aber da sie diese Frage wieder stellen, sind Sie an der Antwort offensichtlich nicht wirklich interessiert.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer5356330 | 05.09.2022 - 12:53

Zitat: von --

M.E. geht es hier nur um die Bezeichnung Mutter und den Schutz als solche. Das ist sicher ein tiefer Schmerz, keine geworden zu sein, vielleicht wieder mal nicht und da soll der Schutz als "Mutter", wobei man gerade das leider nicht ist- zumindest keine (erneute) nach Geburt, irgendwie lindern. Eine Art Wertschätzung und Anerkennung, dass man eigentlich Mutter sei, wenn auch eine Mutter nach Fehlgeburt. Das würde erklären, warum man die AU ablehnt, obwohl diese noch länger als jeder Mutterschutz gehen kann, wenn nötig.


Was wäre daran denn so verwerflich? Ich kann mir vorstellen, dass das unserer Gesellschaft gut tun würde.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer5356330 | 05.09.2022 - 12:34

Zitat: "Aber man übersieht schlicht, worum es beim "Mutterschutz" geht und dass gerade das bei einer Frau, die weder geboren hat, noch ein Baby hat, einfach keine Grundlage hat."

Auch hier wieder ein Argument auf falscher Grundlage.
1. Faktisch hat die Frau sehr wohl geboren. Als Arzt können Sie da sicher mal einem Kollegen bei der Arbeit über die Schulter schauen. Die Petition soll ja genau dazu führen, dass Ihre Definition von Geburt mit allen Folgen mal überdacht wird.
2. Eine Frau, die nach der 24. Woche ein totes Kind geboren hat, erhält Mutterschutz, auch wenn sie nicht "ein Baby hat." Warum ist sie dann eine Mutter?

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

OneTimeStatement-- | 27.08.2022 - 01:07

vielleicht noch ein Hinweis

Zitat: von Petent
Ein Embryo wird bereits ab der zwölften Woche nach Empfängnis vom Staat als Lebewesen geschützt. Ab diesem Zeitpunkt gilt eine Abtreibung in den meisten Fällen als Straftat.

richtig, das Embryo wird geschützt. Seine Ausbildung ist soweit, dass man dieses Leben nicht mehr erlaubt beenden darf, mit Ausnahme wenn Gefahr für die Mutter besteht.

Zitat: von Petent
Warum wird eine Schwangere, die ein solches Lebewesen in sich trägt, gleichzeitig nicht vom Staat als Mutter geschützt?


wird sie doch. Die Petition wünscht ja gerade nicht den Schutz der Schwangeren, sondern der Frau, die leider keine Schwangere mehr ist.
Ein Schutz, einerseits mit dem Argument Schutzzeit für Trauer, die lange dauern kann, andererseits aber gestaffelt, so dass es auch vielleicht nur 2-3 Wochen sind.
Das passt doch nicht zusammen.

M.E. geht es hier nur um die Bezeichnung Mutter und den Schutz als solche. Das ist sicher ein tiefer Schmerz, keine geworden zu sein, vielleicht wieder mal nicht und da soll der Schutz als "Mutter", wobei man gerade das leider nicht ist- zumindest keine (erneute) nach Geburt, irgendwie lindern. Eine Art Wertschätzung und Anerkennung, dass man eigentlich Mutter sei, wenn auch eine Mutter nach Fehlgeburt. Das würde erklären, warum man die AU ablehnt, obwohl diese noch länger als jeder Mutterschutz gehen kann, wenn nötig.

Ich möchte das nicht kommentieren. Das "Baby" zu verlieren, nicht Mutter sein, ist ein zerreißender Schmerz ist, keine Frage.

Aber man übersieht schlicht, worum es beim "Mutterschutz" geht und dass gerade das bei einer Frau, die weder geboren hat, noch ein Baby hat, einfach keine Grundlage hat.

Das stellt ja nicht in Frage, dass es Hilfsangebot speziell für Frauen nach Fehlgeburt geben sollte und die Möglichkeit leichter eine AU zu erhalten, wenn es so schwer ist, eine zu bekommen (wobei ein schlichter Arztwechsel reichen dürfte). Aber man darf vermuten, dass es dabei gar nicht geht, sondern darum als "Mutter" Schutz zu erhalten.

1 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer19291 | 26.08.2022 - 13:50

Der Gedanke des Mutterschutzes war ursprünglich mal ein anderer und auch die Gefährdungen in der Schwangerschaft und direkt danach waren früher wesentlich größer als heutzutage, zumal auch die Arbeit körperlich nicht mehr zu schwer und die medizinische Versorgung besser ist als früher.
Heute wollen Frauen, die in den ersten Monaten eine Fehlgeburt erleidet, einen Mutterschutz. Was kommt als nächstes? Fühlt sich dann eine Frau, die kein Kind bekommen kann, benachteiligt und will deshalb auch einen Mutterschutz, um ihr Trauma zu bewältigen?
Um ein Trauma oder eine Trauer zu bewältigen, gibt es verschiedene Möglichkeiten und Hilfen. Es gibt den Arzt, der kurzfristig und temporär krankschreibt, es gibt die Psychotherapie, die bei der Bewältigung solcher Themen in Anspruch genommen werden kann. Hier wäre es sinnvoll, die Hilfsangebote allgemein zu verbessern, nicht nur für Frauen die eine Fehlgeburt erleiden. Aber doch bitte kein Mutterschutz!
Ich selber habe in meiner frühen Jugend einen Elternteil verloren, von heute auf morgen. Bin nach 3 Tagen wieder in die Schule gegangen, hatte auch keine wochenlange Krankschreibung oder Trauerurlaub. Und wer das braucht, kann sich doch krankschreiben lassen oder Urlaub nehmen. Es muss auch nicht immer der Staat und die Allgemeinheit für alles aufkommen.

4 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer2917297 | 26.08.2022 - 13:17

Zitat: von Nutzer5355784
....Es geht ja hier auch nicht um vollen Mutterschutz , sondern um eine Staffelung.

Der volle Mutterschutz beträgt 8 Wochen nach der Geburt. Ein gestaffelter Mutterschutz würde ggf. 2 oder 3 Wochen nach dem Abgang betragen.

In diesen 2 - 3 Wochen hat doch keine Frau die Trauer oder ein Trauma überwunden.

Zitat:
Und auf psychologische Hilfe wartet man mitunter Jahre.

Psychologen / Psychiater vergeben für die Ersthilfe (AU Bescheinigung, ggf. Antrag auf Reha etc.) recht schnell Termine. Zudem gibt es psychiatrische Notfallambulanzen.
Therapieplätze gibt es allgemein in Deutschland viel zu wenig. Eine Wartezeit von 6 - 9 Monaten - teilweise über ein Jahr sind leider die Normaliltät.

Zitat:
Jede Frau sollte die Möglichkeit zur Heilung haben, es muss ja keine zwingende zeitliche Festlegung geben. Aber für viele Frauen wäre es hilfreich gesetzliche Regelungen heranziehen zu können.


Die gibt es doch. Nennt sich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und kann sowohl vom Hausarzt als auch von Fachärzten ausgestellt werden.

2 Personen finden diesen Beitrag hilfreich

Nutzer5355784 | 26.08.2022 - 12:50

Ich gebe Ihnen Recht, dass der Begriff "Trauma" an dieser Stelle vielleicht zu heftig ist.

Als mehrfach Betroffene in jeder Hinsicht kann ich jedoch nur für die Petition sein.
Auch eine "werdende Mutter " spürt ihr Kind und baut eine Bindung auf...und auch hier treten körperliche Veränderungen auf. Zudem erhöht jede Fehlgeburt das Risiko eines erneuten Abgangs. Was stark mit Ängste besetzt ist. Von einer Totgeburt will ich gar nicht reden.

Es geht ja hier auch nicht um vollen Mutterschutz , sondern um eine Staffelung.

Ich bin damals arbeiten gegangen und dort vor den mir anvertrauten Kindern zusammengebrochen. Außerdem habe ich im Bekanntenkreis leider die negativen Auswirkungen auf die nachgeborenen Kinder erlebt.
Und auf psychologische Hilfe wartet man mitunter Jahre.

Jede Frau sollte die Möglichkeit zur Heilung haben, es muss ja keine zwingende zeitliche Festlegung geben. Aber für viele Frauen wäre es hilfreich gesetzliche Regelungen heranziehen zu können.

Personen finden diesen Beitrag hilfreich

OneTimeStatement-- | 23.08.2022 - 23:19

Zitat: von Nutzer5353986
Danke. So sehe ich es auch.

Als Betroffene fehlt mir hier vor allem aber noch der Punkt, dass man auch körperlich heilen muss. Mir persönlich wird zu oft von Psychiatern und Medikamenten gesprochen und der körperliche Aspekt vergessen.


Mir fehlen die Darlegungen, was gemeint ist. Wenn es körperliche Beschwerden gibt, geht man zu seinem Arzt oder Ärztin. Inwiefern wird der körperliche Aspekt dabei vergessen?

5 Personen finden diesen Beitrag hilfreich